P2P-Prozess: Unerwartete Hilfe für Netzwerkbetreiber

Streamcast und Grokster erhalten unerwartete Hilfe: Die fünf führenden Berufsverbände der amerikanischen Bibliothekare springen den Tauschnetzwerk-Betreibern bei.

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Von
  • Urs Mansmann

Amerikanische Bibliothekare kommen den Angeklagten in einem Peer-to-Peer-Prozess überraschend zu Hilfe. Der Prozess vor einem kalifornischen Berufungsgericht gegen Streamcast Networks und Grokster war bereits im Oktober 2001 von der Motion Picture Association of America (MPAA) und der Recording Industry Association of America (RIAA) angestrengt worden. Der Auffassung der RIAA nach haben sich die beiden Unternehmen Werbeeinnahmen verschafft, indem sie "Millionen Anwender mit einer Fundgrube an geklauter Musik, Filmen und anderen mit Copyright belegten Inhalten angezogen haben". Im April hatte ein Richter in Los Angeles die meisten Klagepunkte bereits abgewiesen.

Die fünf führenden US-Berufsverbände von Bibliothekaren plädieren nun für die anstehende Berufungsverhandlung dafür, Streamcast und Grokster nicht zu verurteilen. Der Entwurf des Schreibens stammt von der amerikanischen Bürgerechtsvereinigung American Civil Liberties Union (ACLU). Peer-to-Peer-Netze seien Techniken, die die freie Rede förderten und auch legale Einsatzzwecke hätten. Falls MPAA und RIAA mit ihrer Klage Erfolg hätten, die Tauschnetzwerke zu schließen oder zu zentralisieren, könnte dieser Präzedenzfall dazu führen, dass Internet-Nutzer stärker überwacht würden, fürchten die Initiatoren.

Der Kernpunkt der Eingabe bezieht sich, ähnlich wie die erstinstanzliche Entscheidung in dem Verfahren, auf ein Urteil des amerikanischen Supreme Courts aus dem Jahre 1984. In diesem Rechtstreit standen sich Sony USA und die Universal City Studios gegenüber. Das oberste Gericht entschied damals, dass Sony weiter Betamax-Videorekorder fertigen dürfe, da man keine Beihilfe zu einer Urheberrechtsverletzung leisten könne, wenn man nicht direkt daran beteiligt sei. Diese Argumentation treffe ebenso für die Filesharing-System zu, meinen die P2P-Helfer. Man unterstütze allerdings nicht das illegale Tauschen von urheberrechtsgeschützten Materialien, betonte ein Sprecher der American Library Association (ALA). (uma)