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Patententscheidung verunsichert Online-Musikportal-Betreiber

Nico Jurran

Die Entscheidung eines US-Richters, wonach sich ein Patent der Firma SightSound auch auf den bezahlten Musik-Download aus dem Internet erstreckt, verunsichert die Betreiber von Online-Musikportalen.

Die Entscheidung eines US-Richters, wonach sich ein Patent der Firma SightSound auch auf den bezahlten Musik-Download aus dem Internet erstreckt, verunsichert die Betreiber amerikanischer Online-Musikportale. Damit ist nĂ€mlich in einem seit 1998 laufenden Rechtsstreit des in Pittsburgh ansĂ€ssigen Musikportals SightSound [1] gegen das (mittlerweile zum Bertelsmann-Konzern gehörene) amerikanische Online-MusikgeschĂ€ft CDNow [2] wegen der angeblichen Verletzung von Patentrechten der Weg fĂŒr eine richterliche Entscheidung frei.

CDNow hatte auf die VorwĂŒrfe stets erwidert, dass sich in dem betreffenden Patent 5,191,573 [3] vom 2. MĂ€rz 1993, in dem unter dem Titel "Method for transmitting a desired digital video or audio signal" die grundsĂ€tzliche Funktionsweise der Übertragung von Audio- und Videodaten gegen Bezahlung beschrieben wird, nur Telefon-Netzwerke genannt sind. Dieser Interpretation folgte Richter Kenneth Benson vom Bundesgericht West-Pennsylvania nicht, sondern erklĂ€rte die Klage nun fĂŒr zulĂ€ssig.

Entschieden ist damit in der Sache selbst jedoch noch nichts. Sollte sich das Unternehmen allerdings im Rechtsstreit gegen CDNow durchsetzen, dĂŒrfte in Folge allen anderen Musikportalen in den USA eine entsprechende Klage ins Haus stehen. "Die ist ein wichtiger Schritt in Richtung aggressiver Duchsetzung unserer Patentrechte", kommentierte jedenfalls bereits SightSound-PrĂ€sident und CEO Scott Sander die Entscheidung gegenĂŒber der US-Presse.

Da das betreffende Patent auch von Video-Übertragung spricht, darf man zudem gespannt sein, ob SightSound auch gegen Video-on-Demand-Anbieter vorgehen wird. SpĂ€testens dann muss man sich wohl fragen, wann sich auch noch USA Video einmischt. Das in Conneticut ansĂ€ssige Tochterunternehmen von USA Video Interactive (USVO) hat gegen den amerikanischen VoD-Anbieter Movielink, der von fĂŒnf der großen Hollywood-Studios initiiert wurde, nĂ€mlich bereits auf Grundlage eines Patents aus dem Jahre 1992 Klage wegen Patentrechtsverletzung eingereicht [4]. (nij [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-87947

Links in diesem Artikel:

  1. http://www.sightsound.com
  2. http://www.cdnow.com
  3. http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect2=PTO1&Sect2=HITOFF&p=1&u=%2Fnetahtml%2Fsearch-bool.html&r=1&f=G&l=50&d=PALL&RefSrch=yes&Query=PN%2F5191573
  4. https://www.heise.de/news/Anbieter-von-Video-on-Demand-sollen-Patente-verletzen-77643.html
  5. mailto:nij@ct.de