Pilotprojekt zur E-Demokratie

Nach dem Willen zweier Abgeordneter der Regierungsparteien soll die nächste Stufe der Novellierung des Datenschutzgesetzes zu einem Pilotprojekt über E-Demokratie werden.

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Von
  • Arne Mertins

Nach dem Willen zweier Abgeordneter der Regierungsparteien soll die nächste Stufe der Novellierung des Datenschutzgesetzes zu einem Pilotprojekt über E-Demokratie werden. Nach der Verabschiedung der ersten Stufe der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, die die überfällige Anpassung an die Datenschutz-Richtlinie aus Brüssel bringt, haben die Regierungsparteien am Wochenende in einer von Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) und Jörg Tauss (SPD) geleiteten Klausurtagung bei Berlin den Startschuss für die zweite Runde gegeben. Fragen wie zur Sicherung der Anomymität im Netz, zur Überwachung oder zum Datenschutzaudit sollen nun in einem Pilotprojekt der E-Demokratie gemeinsam mit den Netzbürgern diskutiert werden. Geplant ist, die ausgearbeiteten Lösungen noch innerhalb dieser Legislaturperiode in ein Gesetzgebungsverfahren münden zu lassen.

Tauss und Özdemir wollen die Diskussions- und Informationsmöglichkeiten des Internet voll ausschöpfen: Das Gesetzgebungsverfahren soll als "Modellprojekt zur Verwirklichung der elektronischen Demokratie" fungieren. "Wir wollen damit den Sachverstand der ganzen Gesellschaft miteinbeziehen", verkündet Özdemir. In einem ersten Schritt sollten dazu die Bundestagsfraktionen ihre Anträge oder Vorstellungen unter den sich bisher noch als Baustelle zeigenden Adressen www.moderner-datenschutz.de bzw. www.modernes-datenrecht.de ins Web stellen und in teils öffentlichen, teils passwortgeschützten Bereichen darüber diskutieren. Auch den Netizens soll in einem zweiten Schritt ein Forum eingeräumt werden, in dem sie ihre Meinungen einbringen können. "Ein Problem könnte es höchstens bei der Auswertung geben", fürchtet Özdemir, da diese Arbeit bisher an den Büros der beiden federführenden Abgeordneten hängen bliebe.

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