Play Store: Google verbietet irreführende App-Namen

Google hat neue Richtlinien für den Play Store vorgestellt, der für mehr Klarheit bei App-Namen und Icons sorgen soll. Auch Emojis werden verboten.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Im Android-Entwicklerblog hat Google neue Richtlinien für die Namen und Icons von Apps in seinem Google Play Store veröffentlicht. Darin untersagt Google Entwicklern einige Tricksereien, die Nutzerinnen und Nutzer möglicherweise täuschen könnten. Auch grafische Elemente wie Emojis werden in App-Namen verboten. Mit den Neuerungen will das Unternehmen offenbar "Clickbait"-Anwendungen im Android-Store den Zahn ziehen.

Grundsätzlich beschränkt Google in dem Schritt die Länge von App-Namen auf 30 Zeichen. Künftig soll es außerdem verboten sein, irreführende Schlagwörter und Textelemente in den App- und Unternehmensnamen zu integrieren.

Vieles im Argen: Derartige "Clickbait"-Apps will Google in Zukunft nicht mehr im Play Store sehen.

(Bild: Google)

Gemeint sind damit vor allem Wörter, die als Bewertung verstanden werden könnten – Google nennt "top" als Beispiel. Großschreibung kompletter Wörter wird nur dann erlaubt, wenn es sich um einen Firmen- oder Markennamen handelt. Untersagt sind in den neuen Google-Richtlinien außerdem Hinweise im App-Titel darauf, dass eine App kostenlos ist. Auch Handlungsaufrufe wie "jetzt downloaden!" dürfen nicht im App-Namen oder im Namen der anbietenden Firma stehen, erklärt Google im Blog-Eintrag.

Beim Icon der angebotenen Apps müssen sich Entwickler künftig ebenfalls Tricks verkneifen. Nachgestellte Banner auf dem Icon, auf denen etwa "Best App" oder "Free" steht, sind im Play Store bald nicht mehr zulässig. Ein Unternehmen soll sich außerdem nicht als "#1 Company" bezeichnen dürfen.

Apps von Entwicklern, die gegen diese Richtlinien verstoßen, werden in Zukunft nicht mehr auf Google Play zugelassen sein, schreibt das Unternehmen im Blog-Eintrag. Im Verlauf des Jahres will Google genauere Informationen dazu veröffentlichen, ab wann die neuen Bestimmungen umgesetzt wird.

(dahe)