Private Telefonanbieter akzeptieren Lauschverordnung

Die neue Verordnung zur Überwachung der Telekommunikation ist von den privaten Telefonanbietern mit vorsichtiger Zustimmung aufgenommen worden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die neue Verordnung zur Überwachung der Telekommunikation ist von den privaten Telefonanbietern mit vorsichtiger Zustimmung aufgenommen worden. Man könne damit leben, sagte der Geschäftsführer des Verbandes der privaten Telekomanbieter VATM, Jürgen Grützner, gegenüber dpa. Die Vorschläge für die seit zwei Jahren diskutierte Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) seien schon vor und unabhängig von den Terroranschlägen auf die USA erarbeitet worden. Ursprünglich habe die Bundesregierung mehr kontrollieren wollen als nun beschlossen wurde, sagte Grützner. So seien die Internet-Dienstleister herausgenommen worden und der Internet-Verkehr werde bei den transportierenden Carriern überwacht. VATM-Präsident Joachim Dreyer kritisierte, dass die Unternehmen die Kosten zu tragen hätten.

Die Verordnung gilt für die Kontrolle von Telefon- und Mobiltelefongesprächen, Faxen, E-Mails oder Handy- Textnachrichten. Sie regelt nur die technischen und organisatorischen Vorkehrungen, die die Anbieter von öffentlichen Telekom-Diensten treffen müssen, um die Überwachung zu gewährleisten. Der rechtliche Rahmen für solche Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis bleibt unverändert. Er ist in anderen Gesetzen abgesteckt. Abhöraktionen sind nur beim Verdacht bestimmter schwerer Straftaten erlaubt. Das Bundeskabinett hatte die TKÜV am gestrigen Mittwoch ohne weitere Aussprache beschlossen. Da es sich gemäß § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die TKÜV hauptsächlich wurzelt, um eine Regierungsverordnung handelt, bedarf der abgesegnete Entwurf keiner Zustimmung des Bundesrats. Schon vor einigen Tagen hatten die meisten Wirtschafts- und Telekommunikationsverbände angekündigt, der Verabschiedung der TKÜV nach den Terroranschlägen vom 11. September keine weiteren Steine in den Weg legen zu wollen. (jk)