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Prozess um Darkweb-Forum: Verantwortung des Betreibers für die Waffengeschäfte

Christoph Lemmer
Prozess um Darkweb-Forum: Verantwortung des Betreibers für die Waffengeschäfte

(Bild: welcomia/Shutterstock.com)

Der ehemalige Betreiber von DiDW steht vor Gericht – am Donnerstag wurde er befragt. Im Mittelpunkt steht sein Umgang mit Waffengeschäften auf dem Portal.

Wieder geht es auch um den gezogenen Stecker, wie bisher an fast jedem Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Betreiber des Darkweb-Forums "Deutschland im Deep Web" (DiDW) vor dem Landgericht Karlsruhe. Am Donnerstag ist kein Zeuge geladen. Stattdessen soll der Angeklagte Alexander U. Fragen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft beantworten. Über das folgenreichste Geschäft auf seiner Plattform erzählt er freilich fast nichts – den Verkauf einer Pistole an den Attentäter [1], der im Sommer 2016 neun Menschen am Münchner Olympia-Einkaufszentrum erschossen hatte.

Besagten Stecker hatte ein Beamter des Bundeskriminalamtes versehentlich gezogen und damit den Server von Alexander U. vom Strom genommen. Das geschah, als die Fahnder in U.s Wohnung eingedrungen waren und die Daten von der Server-Festplatte auf ein anderes System spiegelten. Trickreich hatten sie dafür gesorgt [2], dass sie U. in seiner Karlsruher Wohnung in einem Moment erwischen, als alle Zugänge zum Server geöffnet waren. Aber dann war eben der Strom weg.

Seitdem können die Ermittler nicht mehr auf die Festplatte zugreifen. Sie ist verschlüsselt. "So was passiert", stellte der Leiter des Einsatzes in der Vorwoche im Zeugenstand fest, mit lakonischem Lachen. Und am Donnerstag fragt der Richter den Angeklagten: "Wissen Sie noch, was da drauf ist?" Der antwortet: "Ich denke, meine privaten Daten. Studiensachen, private Filme, Fotos, Dokumente.". Darauf der Richter: "Sind Sie bereit, uns die Daten zugänglich zu machen und uns das Kennwort zu verraten?" Der Angeklagte schüttelt den Kopf.

Redseliger ist U., als der Vorsitzende Richter Holger Radke ihn nach seinen Beweggründen fragt. "Was fehlt, ist jede Erklärung, warum Sie eine Plattform errichteten, auf der Betäubungsmittel und Waffen gehandelt werden". U. antwortet, er habe eine Plattform für freien Meinungsaustausch schaffen wollen. "Eine Kommunikationsplattform, wo man möglichst anonym kommuniziert". Das sei "in der heutigen Zeit" mit "immer mehr Massenbeobachtung" besonders wichtig.

Einer der Beisitzer spricht ihn darauf an, er habe sich mal als "Krypto-Anarchist" bezeichnet. Der Angeklagte mag die Frage. Ja, das sei wegen Bitcoin. Er schwärmt, Bitcoin stehe für "freien Markt", sei "dezentral" und komme ohne Kontrolle aus, "selbstregulierend nach Angebot und Nachfrage". Hinter der Währung Bitcoin stehe "eigentlich ein technisches Gedankenexperiment, das in sich mathematisch abgeschlossen ist" und in das von außen niemand eingreifen könne.

Der Richter hakt nach: "Was bedeutet Anarchist?" U. muss nachdenken und meint dann, die Bitcoin-Währung sei "Teil des technischen Liberalismus". Er beziehe das "auf die Anarchie im digitalen Raum, dass das nicht einzuschränken ist". Das passe auch zu dem Motto, das er seinem Forum verpasst habe: "Keine Kontrolle, alles erlaubt!".

Richter Radke hört sich die Ausführung über libertäre Netz-Ideologie an, kommt dann aber auf den Kern seiner Fragen zurück. "Warum nichts Legales?", fragt er. Der Angeklagte meint, "ursprünglich" sei nichts Illegales geplant gewesen. Es sei um Diskussionen gegangen. Er habe Themen gesammelt und in Kategorien sortiert, "auch über Betäubungsmittel und Waffen". Alexander U. sagt tatsächlich immer "Betäubungsmittel", nie "Drogen". In der entsprechenden Kategorie für Betäubungsmittel sei es um Konsum und Aufklärung gegangen, nicht um Handel. Diese Kategorie sei schon von Anfang an Bestandteil von DiDW gewesen, wie etwa auch die Kategorie über Bitcoin.

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"Aber dann hat sich das anders entwickelt", sagt der Richter und meint seine Aussage als Frage. "Ja", erwidert U. und vermeidet es, von Drogenhandel zu sprechen. Stattdessen spricht er von "Betrugsversuchen". Die habe er einschränken und damit den "potentiellen Kunden zumindest ein bisschen helfen wollen". Ob er mal die Idee hatte, den Drogenhandel zu unterbinden? U. weicht aus: Das sei irgendwann gar nicht mehr zu kontrollieren gewesen.

An der Stelle fängt Richter Radke an, dem Angeklagten Erkenntnisse aus den Akten vorzuhalten: Dass Alexander U. jeden Drogenhändler einzeln und händisch überprüft habe, dass er bei den Verkaufsofferten Mindeststandards durchgesetzt habe mit Produktfotos und aussagekräftigen Beschreibungen, dass er ein Bewertungssystem aufgesetzt habe und dass nur er Angebote freischalten konnte, nicht aber die meisten Händler. Alexander U. muss nachdenken. "Der Biete-Bereich war nur vordergründig, um Betrugsversuchen eine Hürde zu schaffen". Und dann, als er vielleicht merkt, dass dieser Satz nicht besonders gelungen ist: "Mir ging es nur darum, dem Betrug eine Hürde zu schaffen". Und dann relativierend, ein paar Fragen später: "Ich muss sagen, mit Bildern kann man sicher auch nicht mehr erkennen".

Der Richter hält ihm dann vor, dass er Händler überdies zertifizierte, so dass sie dann eigenständig Angebote einstellen und aktualisieren konnten. "Im Grunde haben Sie dem tatsächlichen Handel damit eine sichere Plattform geschaffen". Der Angeklagte versucht noch einmal, es freundlicher aussehen zu lassen: "Ich meine, eine sichere Plattform für Kunden, damit sie nicht betrogen werden". Darauf der Richter: "Kunden für verbotene Waren". Darauf der Angeklagte, zögernd: "Richtig". Dabei schaut er auf seine Verteidiger. Beide nicken.

Ungefragt erzählt U., er sei ja selber "BTM-Konsument". Das wäre auch schwer zu bestreiten. In seiner Wohnung fanden die Ermittler getrocknete Pilze, "weißes Pulver" und Pillen, wohl Amphetamine und Ecstasy. Es sei ihm ein Anliegen gewesen, "dass Betäubungsmittel nicht nur auf der Straße, sondern auch im Netz zu kaufen sind". Das sei sicherer, "auch für die Gesundheit". Seine Verteidiger nicken.

Dann kommt der Richter auf die Waffengeschäfte. Ob Waffen auch schon beim Start von DiDW eine Kategorie gewesen seien? "Nein", sagt U., Waffen seien am Anfang nur eine Unterkategorie der Kategorie "Spackentreff" gewesen. Da habe er Beiträge hinverschoben, die anderswo gestört hätten. Nichts weiter als eine "Papierkorbkategorie". "Und wenn's da eine bestimmte Menge von Themen gab, wurden die da zusammengefasst. Das war auch der einzigste Moderationseingriff". Und so sei dann nach einem guten Dreivierteljahr die Unterkategorie "Waffen" entstanden.

Der Richter schlussfolgert: "Das setzt ja voraus, dass Sie bemerkt haben, dass das Forum genutzt wird, um Waffen zum Kauf anzubieten". Nein, eher nicht, macht der Angeklagte geltend. "Da habe ich mir gedacht, das waren Betrugsversuche. Ich hätte nicht gedacht, dass jemand ernsthaft versucht, da Waffen anzubieten". Aber es habe doch geheißen: Alles ist erlaubt? Der Angeklagte versucht eine andere Erklärung: Da habe er sich gedacht, dass das "verdeckte Ermittler oder Presse" seien, auf der Suche nach Storys über sein Forum. Und vielleicht noch Waffenliebhaber.

Der Richter: "Sie sind also davon ausgegangen, dass das, was sich in der Kategorie Waffen abspielt, Betrugsversuche, Ermittler oder Liebhaber waren? Und nicht, dass das Leute nutzen, die real funktionstüchtige Waffen verkaufen?" Alexander U., mit fester Stimme: "Hätte ich mir nicht mal im Ansatz träumen lassen".

"Mal ehrlich", sagt Richter Radke, "was Sie bisher geschildert haben, kann ich halbwegs nachvollziehen. An der Stelle fällt’s mir schwer". Und er spricht darüber, dass wir ja "in einer Zeit leben, in der es viele Terroranschläge gibt und viel über Waffen gesprochen wird".

"Und Sie schaffen ein Forum im Darkweb und wollen nicht auf die Idee gekommen sein, dass jemand real versuchen könnte, sich da Waffen zu beschaffen?"

Alexander U. wirkt angeknockt. Zögernd: "Nein – erstmal hab ich mir da nicht groß Gedanken gemacht – versucht, das nachzuvollziehen – und…" – er bricht ab. Fasst sich mit der Hand an die Nase. Schaut schweigend nach unten. Es ist still im Karlsruher Schwurgerichtssaal. Alle schauen auf Alexander U., auch die aus München angereisten Eltern eines der Jugendlichen, der beim Anschlag am Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) erschossen wurde und die am Prozess als Nebenkläger teilnehmen. Dann beendet Alexander U. seine Nachdenkpause und sagt: "Das war mir einfach nicht denkbar, dass so etwas passiert."

"Mir fällt schwer, das zu glauben", sagt der Richter. Eine Ansage, die als Warnung vor einem harten Urteil verstanden werden kann. Die Eltern von Alexander U., die auf Zuschauerplätzen sitzen, schauen entgeistert zur Richterbank. Auch seine Verlobte guckt ernst. Alexander U. erwidert: "Wenn ich so an Amok und Terror denke, kann ich mir denken, dass so etwas im Ausland vonstatten geht, aber nicht in Deutschland, wo man das von Angesicht zu Angesicht macht und nicht in der Anonymität im Darknet".

"Aber Sie haben doch einen Hinterhof geschaffen!", gibt der Richter zurück, bisher im Tonfall immer gleichbleibend sachlich, jetzt eine Nuance engagierter. "Der Name Breivik ist im Forum gefallen", also der Name des norwegischen Mörders, der in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen erschoss. Oder der des Attentäters von Winnenden. "Man weiß ja, dass es Menschen gibt, die auf illegale Waffenbeschaffung angewiesen sind", erklärt Richter Radke eher formfrei. "Da kommen Sie nicht drauf, dass ihr Forum der ideale Platz dafür sein könnte?" Darauf U: "Nein. Einfach, weil das für mich einfach nur ein Papierkorb war. Themen, die mich gar nicht groß interessiert haben".

"Aber Sie haben gesehen, dass da Bilder von Waffen eingestellt wurden!"

"Das kann sein".

Der Richter packt das nächste Thema aus, das Treuhandsystem auf DiDW. "Warum habe Sie Treuhänder eingeführt?" Die Antwort: "Um Betrüger abzuhalten". Wer habe Treuhänder werden können? "Jeder, aber es mussten Leute mit Vertrauen sein". War der Angeklagte selber auch Treuhänder? "Ja". Demnach habe er also überblickt, welche Transaktionen da so liefen? "Nein".

Ab hier werden die Ausführungen des Angeklagten wieder wolkiger. Treuhänder hätten nicht unbedingt merken müssen, dass ein Käufer- und Verkäuferpaar sie einschaltet. Wenn der Deal reibungslos klappte, dann habe der Treuhänder gar nichts tun müssen. Treuhanddienste habe es nur für Drogengeschäfte gegeben, meint Alexander U. Bei Waffengeschäften nicht? "Nein", antwortet der Angeklagte. Hätten Waffenhändler denn technisch die Möglichkeit gehabt, Treuhanddienste zu nutzen? "Ja, dieses Treuhandsystem konnte jeder nutzen. Es gab keine Verbindung zu irgendwelchen Geschäften". Also doch auch bei Waffen? Die Frage bleibt stehen.

Themenwechsel. Der Richter fragt, ob Alexander U. auf der Plattform Freunde hatte, mit denen er sich intensiver ausgetauscht habe. "Ja, über die Themen, die mich interessiert haben. Technische Abläufe, Sicherheit, Politik, auch Drogen". Hier sagt er dann doch einmal "Drogen". Ob er sich an jemanden konkret erinnere? Der Angeklagte erinnert sich und nennt einen Usernamen: "Zombieholocaust, der fällt mir im Speziellen ein". Mit dem habe er sich ausgetauscht und mit ihm gemeinsam Anleitungen für Foristen geschrieben.

Gab’s weitere solcher engeren Kontakte? "Nein, nichts bleibendes. Kommen und Gehen."

Keine Fragen stellt Richter Radke über die Inhalte der Kommunikation mit "Zombieholocaust". Was mag Alexander U. wohl über Politik mit ihm ausgetauscht haben? Mit einem Mann, der sich ausgerechnet "Zombieholocaust" nannte? Und nachdem er ausdrücklich dazu sagte, er habe sich neben anderem auch über Politik mit ihm ausgetauscht?

Ob er einen User namens "blab" kenne, fragt der Richter. "blab" ist der, der wenige Tage nach dem Münchner Anschlag einen verdeckten Ermittler anschrieb und Informationen über die Planung des Münchner Anschlags bot, allerdings nur gegen Geld

Alexander U. beantwortet die Frage des Richters so: "Ich glaube, dass ich diese Nachricht an Sectorplantone mal gelesen habe". Diese Antwort versteht im Grunde nur, wer sich in der Thematik vertieft auskennt: Den Namen "Sectorplantone" nennt der Angeklagte ohne Vorhalt aus dem Gedächtnis. Dem Richter fällt das nicht auf, er stellt keine Nachfrage dazu. Dabei gehören "blab" und "Sectorplantone" zu den heikelsten Figuren dieses Verfahrens.

Die Identität von "blab" ist bis heute ungeklärt. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt dazu. Im Prozess gegen den Waffenhändler des OEZ-Attentäters war immer wieder der Verdacht aufgekommen, ein bei Köln lebender Waffennarr und User von DiDW (Username: Mike-bravo) könne sich hinter "blab" verbergen. Andere Prozessbeteiligte vermuten den Angeklagten hinter diesem Pseudonym. Die Frage ist relevant, weil "blab" offenbar Insinderkenntnisse besaß. In der Nachricht, die der Angeklagte meint, behauptet er, er habe schon vorab von von den Münchener Anschlagsplänen gewusst. An "blab" entzündet sich auch die Frage, die die Angehörigen und Opfer am meisten beschäftigt – ob sich die Anschläge nämlich hätten verhindern lassen, wenn die Behörden ihre Informationen untereinander ausgetauscht hätten.

Die Identität von "Sectorplantone" ist dagegen bekannt. Es handelt sich um einen Ermittler des Zollfahndungsamtes, dessen Klarname in der Akte zu finden ist. Ursprünglich steckte hinter "Sectorplantone" ein Waffenkäufer, der sich bei DiDW registriert hatte. Die Fahnder hatten ihn bei einem fingierten Deal überführt und festgenommen. Sie übernahmen seinen Account und führten seine Geschäft hinter seiner Online-Identität fort.

Wenige Wochen nach dem Münchner Anschlag nahm "Sectorplantone" Kontakt zu "Rico" auf. So nannte sich der Waffenlieferant des Münchner Attentäters. "Sectorplantone" schrieb, er wolle eine Maschinenpistole von ihm kaufen. "Rico" sagte zunächst ab. Nach dem Münchner Anschlag wolle er vorerst abtauchen. Am Ende sagte er aber doch zu, nicht nur die Maschinenpistole, sondern dazu noch eine Pistole für zusammen 8000 Euro zu liefern. "Rico" und "Sectorplantone" verabredeten sich in Marburg zur Übergabe von Geld und Waffen. Erst da entpuppte sich "Sectorplantone" als verdeckter Ermittler. Bei diesem Treffen wurde der Waffenhändler festgenommen.

Von all dem will der Angeklagte in Karlsruhe nichts gewusst haben. Ob er irgendwann die User "Rico" und "Maurächer" in seinem Forum wahrgenommen habe? "Maurächer" war der Username des Münchner Attentäters. "Später dann schon", antwortet Alexander U. "War Ihnen die Kommunikation zwischen Rico und Maurächer in irgendeiner Weise bekannt?" Kurze Antwort: "Nein".

Nach dem Anschlag sei dann allerorten spekuliert worden, dass die Waffe des Münchner Attentäters über sein Forum gehandelt worden sei. "Ich habe das für eine Erfindung der Presse gehalten", sagt U. "Ich habe das nicht für voll genommen". Der Richter fragt: "Wann haben Sie es für voll genommen?" U. antwortet: "Spätestens, als die Polizei vor meiner Haustür stand". Also am 8. Juni 2017, dem Tag, an dem die GSG 9 seine Wohnungstür auframmte und ihn ein Greiftrupp des BKA vom laufenden Computer wegzog und später in der Nacht einer der Beamten den Stecker zog. (mho [4])


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