Regulierer: O2 und E-Plus müssen nach Fusion Spektrum abgeben

Die Bundesnetzagentur will noch in diesem Jahr das Verfahren zur Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen eröffnen, die 2016 auslaufen. Der neue deutsche Marktführer muss schon früher einen Teil seines Spektrums abgeben.

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Nach der Genehmigung der Elefantenhochzeit auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt mischt der Regulierer die Karten im Frequenzpoker neu. Die Bundesnetzagentur will noch in diesem Jahr das Verfahren zur Neuvergabe der Mobilfunkfrequenzen eröffnen, deren Zuteilung Ende 2016 abläuft. Da durch den Zusammenschluss von O2 und E-Plus die Frequenzen in den 900- und 1800-Mhz-Bändern ungleich verteilt sind, müsse der neue Marktführer Spektrum in diesen Bereichen nach dem Vergabeverfahren frühzeitig räumen, teilte die Regulierungsbehörde am Freitag in Bonn mit.

Die Karten für den Frequenzpoker werden nach der Elefantenhochzeit auf dem Mobilfunkmarkt neu gemischt.

(Bild: dpa)

Konkret heißt das, dass der neue Mobilfunkriese das Spektrum in diesem Bereich, das er nicht wieder ersteigert, schon vor Ablauf der Zuteilung freimacht. "Wir wollen so früh wie möglich die notwendigen Ressourcen für mobiles Breitband bereitstellen und den Wettbewerbern eine frühzeitige Frequenznutzung ermöglichen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. "Unser Ziel ist es, dass die Wettbewerber schnell auf die Frequenzausstattung des Fusionsunternehmens reagieren können."

Am Mittwoch hatte die EU-Kommission grünes Licht für die Fusion von O2 und E-Plus gegeben, die Genehmigung aber an einige Bedingungen geknüpft. So soll der neue Mobilfunkriese Frequenzen abgeben. Darüber hinaus muss O2-E-Plus bis zu 30 Prozent seiner Netzkapazität für Mobilfunkprovider ohne eigenes Netz zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Vertrag mit Drillisch hat Telefónica Deutschland nach eigenen Angaben schon unterzeichnet.

Angesichts der Umwälzungen auf dem deutschen Markt sieht die Regulierungsbehörde "kurzfristigen Handlungsbedarf" und will deshalb das Vergabeverfahren im vierten Quartal dieses Jahres anschieben, damit die Lizenzen für das Spektrum bei 900 und 1800 MHz dann im Jahr 2015 neu versteigert werden können. Die Nutzungsrechte für die GSM-Frequenzen ("D-Netz", "E-Netz") waren den Netzbetreibern1990 zunächst für 20 Jahre zugeteilt und 2007 vorzeitig bis 2016 verlängert worden.

Gerne würde die Bundesnetzagentur auch Frequenzen im 700-MHz-Band versteigern. Noch sendet da vor allem das terrestrische digitale Fernsehen (DVB-T), dazu kommen einige Nebennutzer (z.B. Veranstaltungstechnik). Die Politik will dieses Spektrum als sogenannte zweite digitale Dividende für den Breitbandmobilfunk (u.a. LTE Advanced) umwidmen. Zwar hat die Wellenkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) den Weg dafür schon Anfang 2012 freigemacht, doch sind hierzulande noch einige Hürden zu nehmen.

"Die Einbeziehung von Frequenzen im Bereich 700 MHz setzt einen nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern voraus", sagt der Regulierer. Die digitale Dividende lässt sich erst heben, wenn die Fernsehsender auf den effizienteren DVB-T2-Standard wechseln. Während Politik und Netzwirtschaft drängeln, wollen die Sender längere Übergangsfristen. Die ARD hält einen kompletten Umstieg vor 2019 für nicht machbar. Das muss zwischen Bund und den für die Sender zuständigen Ländern geklärt werden, bevor die Frequenzen versteigert werden können.

Keinen Handlungsbedarf sieht die Bundesnetzagentur derzeit bei den Frequenzen im 2-Ghz-Bereich. Die in der spektakulären Auktion im Jahr 2000 für knapp 100 Milliarden D-Mark versteigerten Nutzungsrechte der UMTS-Frequenzen sind bis Ende 2020 befristet. Nach der Vergabe des anderen Spektrums will die Bundesnetzagentur "mit Blick auf die veränderten Frequenzausstattungen aller Wettbewerber in einer Gesamtbetrachtung erneut untersuchen, ob insbesondere für den Bereich bei 2 GHz weitere Maßnahmen erforderlich sind". (vbr)