Reklameroboter bleiben in der Grauzone

Der Spyware-Produzent Claria, auch bekannt unter seinem früheren Namen Gator, agiert weiterhin erfolgreich gegen eine gerichtliche Überprüfung seines Geschäftsmodells.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Der Spyware-Produzent Claria, auch bekannt unter seinem früheren Namen Gator, agiert weiterhin erfolgreich gegen eine gerichtliche Überprüfung seines Geschäftsmodells. Mehrere anhängige Gerichtsverfahren, unter anderem auf Betreiben des Versandhauses L.L.Bean, sowie etwa auf Antrag des Paketversenders UPS, hat der Reklameverbreiter nach Informationen des Newsdienstes CNet offenbar still und leise außergerichtlich beigelegt. Kläger und Beklagte wahren Stillschweigen über die Konditionen ihrer Einigung, doch immerhin räumte ein Claria-Sprecher ein, man sei eine Geschäftsbeziehung zur Zufriedenheit aller Beteiligten eingegangen.

Das Unternehmen vermarktet Hintergrundprogramme, die Shareware-Distributoren mehr oder weniger deutlich gekennzeichnet zusammen mit ihrer Software an den Mann bringen, und die nach Installation der erwünschten Shareware still und leise Werbebanner auf den befallenen PC schaufeln. Dadurch geht dem Surfer nicht nur Übertragungsbandbreite für andere Web-Inhalte verloren, sondern vielfach wird er darüber hinaus bei seinen Web-Touren überwacht, damit die Anzeigenvermittler ihm die Werbung mit den besten Erfolgsaussichten zustellen können. Insbesondere wird etwa beim Web-Besuch einer Firma X bevorzugt die Reklame für deren zahlenden Konkurrenten Y eingeblendet.

Schon 2002, als namhafte US-Verlage Gator wegen Copyrightverletzung verklagt und auf Anhieb eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten erwirkt hatten, konnte die Anzeigenagentur das Verfahren durch eine außergerichtliche Einigung ohne Richterspruch zum Abschluss bringen.

Inzwischen gab es zwar durchaus rechtskräftige Urteile über verschiedene Aspekte des verschleierten Reklame-Vertriebs. So sah ein US-Richter im Geschäftsgebaren des Claria-Konkurrenten WhenU weder eine Urheberrechtsverletzung noch unlauteren Wettbewerb, weil er ausdrücklich davon ausging, die reklamegeplagten PC-Benutzer hätten sich ganz bewusst für die Annahme der zusätzlichen Werbung beim Surfen entschieden, und deren Entscheidung sei rechtlich nicht zu beanstanden. Ganz anders in Deutschland: Hier konnte sich der Autovermieter Hertz mit einer einstweiligen Verfügung gegen Claria zur Wehr setzen und seine Website gegen unerwünscht platzierte Popup-Werbebanner für die Konkurrenz schützen. Alles in allem fehlt aber nach wie vor ein Präzedenzurteil, das den Rechtsstatus von Reklametrojanern wie Clarias GAIN (Gator Advertising Information Network) ein für allemal festlegt. Ganz im Interesse der Anzeigenagenturen, wie der Klägervertreter Terence Ross einräumte: "Das verhindert jede definitive Aussage über die Legalität von Adware, und das mag Adware-Vertreibern wie Gator zum Vorteil gereichen, weil eine Unklarheit am Markt bestehen bleibt." Die Beklagten beschreiben die Situation dagegen ganz lapidar: "Claria wird sein Geschäftsmodell auch weiterhin schützen." (hps)