Richter verweist Fall Microsoft an das oberste US-Bundesgericht

Der Richter im Kartellverfahren gegen Microsoft hat die Berufung des Softwaregiganten an das oberste US-Bundesgericht verwiesen.

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Von
  • Christian Persson

Der Richter im Kartellverfahren der US-Regierung gegen Microsoft, Thomas Penfield Jackson, hat die Berufung des Softwaregiganten an das oberste US-Bundesgericht Supreme Court verwiesen. Zugleich setzte der Richter die Auflagen gegen Microsoft, die am 4. September in Kraft treten und bis zum Vollzug seines Urteils zur Aufspaltung von Microsoft gelten sollten, vorläufig aus.

Durch Überspringen der nächsthöheren Instanz soll die endgültige Entscheidung in dem Verfahren beschleunigt werden. Jackson stützte seine Entscheidung erwartungsgemäß auf den so genannten Expediting Act, der die direkte Berufung vor dem Supreme Court bei Kartellverfahren von nationaler Bedeutung zulässt. Dem Supreme Cour steht es frei, den Fall anzunehmen oder ihn zunächst an das örtlich zuständige Berufungsgericht zu verweisen. Nimmt er die Berufung an, könnte der Prozess noch in diesem Jahr zum Ende kommen.

Mit dem Beschluss folgte der Richter dem Antrag der Kläger, während Microsoft beantragt hatte, die Berufung vor dem Berufungsgericht in Washington zu verhandeln. Dieses Gericht gilt als Microsoft-freundich, nachdem es 1998 eine frühere Entscheidung Jacksons gegen den Softwarekonzern aufgehoben hatte. Auch jetzt überraschte das Berufungsgericht mit einer umgehenden Reaktion auf Microsofts Antrag, mit der es nach Ansicht von Beobachtern in ungewöhnlicher Weise signalisierte, den Fall an sich ziehen zu wollen. (cp)