SCHUFA weitet Altersüberprüfung im Internet aus

Die Reemtsma-Zigarettenfabrik nutzt ein Altersverifizierungsverfahren der SCHUFA, um Jugendliche vom Besuch ihrer Internetseiten abzuhalten. Datenschützer kritisieren seit einiger Zeit, dass sich die SCHUFA immer weitere Datenquellen erschließt.

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Von
  • Frank Möcke

Um Jugendliche vom Besuch ihrer Internetseiten abzuhalten, hat die Reemtsma-Zigarettenfabrik, Hamburg, in dieser Woche ein Altersverifizierungsverfahren der SCHUFA eingesetzt. Die deutschen Internetseiten der Zigarettenmarken West, Davidoff, Drum, Cabinet und John Player Special (JPS) stehen Nutzern seitdem nur nach einer Identitätsüberprüfung offen, bei der Name, Adresse und Alter anhand der bei der SCHUFA gespeicherten Daten überprüft werden. Reemtsma, Teil der Imperial Tobacco Group, teilt mit, man habe dieses Verfahren auf Grund der brancheneigenen Bestimmungen zum Jugendschutz eingeführt. Die Überprüfungsmöglichkeit nutzen schon jetzt verschiedene Freemail-Anbieter, Online-Auktionshäuser wie azubo und die Firstgate AG, ein Anbieter von Zahlungssystemen im Internet.

Vertragspartner der SCHUFA sind genuin Wirtschaftsunternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite geben: Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, Einzelhandels- und Versandhandelsunternehmen, Telekommunikationsunternehmen, Bausparkassen, Versicherungen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Energieversorger und eCommerce-Unternehmen. Neben den von den Vertragspartnern übermittelten Daten fließen ihr auch Informationen aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte sowie Insolvenzen aus öffentlichen Verzeichnissen und Anschriftenänderungen zu. Nach Ablauf festgelegter Fristen muss sie Daten automatisch löschen. Sie verfügt nach eigenen Angaben über 330 Millionen Einzeldaten zu 60 Millionen Personen.

Die Problematik einer allgegenwärtigen Identifizierung haben Datenschützer, Juristen und Techniker wiederholt beklagt, etwa im April in einer Recht-meets-Technik-Tagung. Die SCHUFA selbst hat noch im Mai Vorwürfe des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie der Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, neue Geschäftsfelder des Unternehmens führten zum "gläsernen Bürger", scharf zurückgewiesen. Die SCHUFA erklärte, sie speichere lediglich bonitätsrelevante Informationen, nicht jedoch Daten über das Konsumverhalten eines Verbrauchers oder gar soziodemografische Angaben. Neue Geschäftsfelder seien mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz abgestimmt worden. Insbesondere die Behauptung der Datenschützer, dass "jede weitere Datenquelle zu einem detaillierten Persönlichkeitsprofil und damit zum gläsernen Bürger" führe, sei falsch und entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen. (fm)