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Samsung vs. Apple: Bundespatentgericht erklärt Samsung-Patent teilweise für nichtig

Leo Becker

Der südkoreanische Konzern hatte mit Apple die Verletzung eines Patentes zu UMTS-Technik vorgeworfen und versucht, ein Verkaufsverbot für das iPhone zu erwirken.

Erbitterter Patentstreit zwischen Samsung und Apple

Auch im schnellen Smartphone-Geschäft mahlen die juristischen Mühlen langsam

(Bild: dpa, Rolf Vennenbernd/Archiv)

Der 5. Senat des Bundespatentgerichts hat ein Samsung-Patent für "teilweise nichtig" erklärt. Dies teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Patent schützt ein Steuerungsverfahren eines Multiplexers/Demultiplexers zur Geschwindigkeitsanpassung bei der Mobilkommunikation.

Der südkoreanische Smartphone-Hersteller hatte das europäische Patent EP1114528 [1] im Jahr 2011 gegen Apple ins Feld geführt und versucht [2], eine einstweilige Verfügung sowie ein iPhone-Verkaufsverbot vor dem Landgericht Mannheim zu erzielen.

Welche der Patentansprüche für nichtig erklärt wurden, hat das Bundespatentgericht nicht mitgeteilt. Nach einer Beschwerde von Apple und auf Druck der EU-Kommission, hat sich Samsung inzwischen dazu verpflichtet [3], in Europa keine Unterlassungsverfügungen auf Basis standardrelevanter Patente zu erwirken – zumindest für den Zeitraum von fünf Jahren. (lbe [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-2185632

Links in diesem Artikel:
[1] http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/claims?CC=EP&NR=1114528A1&KC=A1&FT=D&ND=&date=20010711&DB=EPODOC&locale=de_EP
[2] https://www.heise.de/news/Landgericht-Mannheim-will-im-Januar-Urteile-im-Patentstreit-Samsung-Apple-verkuenden-1378102.html
[3] https://www.heise.de/news/Standard-Patente-EU-verzichtet-auf-Kartellstrafe-gegen-Motorola-Mobility-2179240.html
[4] mailto:lbe@heise.de