Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen
Weil Verbrecher und Terroristen klug genug seien, Details ihres kriminellen Handelns in Bereichen zu verstecken, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden, will der Innenminister auch darauf seine Bundestrojaner loslassen.
In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt sind. Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.Bayern will Regelung zu Online-Durchsuchungen vorantreiben
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(Detlef Borchers) /
Im taz-Interview wurde Schäuble gefragt, wie er zum Kernbereich "private Lebensführung" steht, dessen Schutz vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt wurde. Schäubles Antwort im Wortlaut: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen."
Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des "Bundestrojaners" eine Verfassungsänderung nötig sei.
"An das Internet muss er aber immer", ist laut Innenminister die eindeutige Lehre, die Strafverfolger aus dem bisherigen Verhalten von Terroristen geschlossen haben. Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."
Befragt, warum er denn Ende 2004 dem Mautgesetz zugestimmt habe, das die Verwendung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet, erklärte Schäuble sein damaliges Abstimmungsverhalten als schweren Fehler. "Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt wie es ist."
Siehe zu dem Thema auch:
- Zypries warnt vor Schnellschüssen zur Ermöglichung von Online-Durchsuchungen
- Verfolgerwahn, Wie Online-Nutzer die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen können, c't 24/06, S. 202
- Im Visier der Strafverfolger, Staatlicher Zugriff auf Anonymisierungsserver, c't 24/06, S. 208
- Globale Rasterfahndung, Privatfirma sammelt und verkauft Daten, c't 24/06, S. 202
- Big Brother 2.0, Der Bürger im Fadenkreuz der Terrorismusbekämpfung, c't 24/06, S. 202
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