Schwedisches Berufungsgericht bestätigt EU-Haftbefehl gegen Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit einer Klage gegen den europäischen Haftbefehl auch in Schweden in letzter Instanz gescheitert.

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Julian Assange

Julian Assange

(Bild: dpa, Facundo Arrizabalaga)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Das oberste schwedische Berufungsgericht hält den europäischen Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange aufrecht. In der Begründung der Entscheidung ist von einem großen öffentlichen Interesse die Rede, dass die strafrechtlichen Ermittlungen fortgeführt werden. Eben weil die schwedischen Ermittler vor kurzem ihre Bereitschaft erklärt haben, Assange in der ecuadorianischen Botschaft zu verhören und dieser dem Verfahren zugestimmt habe, gebe es keinen Grund, den Festnahmebefehl aufzuheben. Die Entscheidung fiel nach Auskunft des Gerichtes nicht einstimmig: ein Richter erklärte in seinem Minderheitenvotum, dass der Haftbefehl aufgehoben werden könnte.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung gegen den Antrag von Assanges schwedischen Anwälten auf Aufhebung des Haftbefehls damit, dass der europäische Haftbefehl von britischen Gerichten bis zur höchsten Instanz bestätigt wurde. In allen drei Instanzen sei die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls ausführlich begründet und eindeutig bestätigt worden. Dass sich Assange nach der Niederlage in der letzten Instanz in die Botschaft von Ecuador begeben habe, sei nicht dem Haftbefehl anzurechnen. Die schwedischen Ermittlungsbehörden müssten aber prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Ermittlungen zu beschleunigen. Hierzu habe man die Ermittlungsbehörden um eine Stellungnahme gebeten. Diese sei mit der Einwilligung positiv beantwortet worden, Assange in der Botschaft von Ecuador zu verhören. Somit sei klar, dass das Verfahren vorangetrieben werden kann.

Die schwedische Generalstaatsanwaltschaft unter Vorsitz von Marianne Ny ermittelt seit August 2010 gegen Assange in zwei Fällen, in denen der Australier der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung in einem minderschweren Fall beschuldigt wird. Im August 2015 würde sich zumindest der Anklagepunkt der sexuellen Nötigung verjähren. Nicht zuletzt aus diesem Grunde hatte sich Ny bereit erklärt, mit ihrem Team nach London zu kommen und Assange dort zu befragen.

[Update 11.05.2015 14:59]:

In einer ersten Stellungnahme hat Assanges Anwalt Per Samuelson die Entscheidung des Gerichtes als "schwach" bezeichnet. Immerhin zeige das 4:1-Votum der RichterInnen, dass Bewegung in die Sache gekommen sei. Man werde jetzt im Kreise des juristischen Teams von Assange beraten, wie es weitergehen könnte. Ursprünglich hatten die Anwälte angekündigt, im Fall einer Niederlage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass man das Urteil zu Kenntnis genommen habe. Man warte noch einige einige "formell wichtige Zusagen" beteiligter Staaten ab und werde dann so schnell wie möglich nach London fliegen, um Assange abschließend zu verhören.

Nach schwedischem Recht haben die Ermittler zwei Wochen Zeit, nach dem abschließenden Verhör zu entscheiden, ob eine Anklage erfolgt oder nicht. Bis dahin gilt Assange als nicht angeklagter Verdächtiger. (mho)