zurück zum Artikel

Schweizer Richter ordnet erneut Website-Sperrung an

Nico Jurran

Ein Untersuchungsrichter aus Lausanne verlangt offenbar von sÀmtlichen schweizer Internet Service Providern die Sperrung des Zugangs zu elf Websites.

Offenbar haben alle Schweizer Service Provider (ISPs) vom Lausanner Richter Yves Nicolet in diesen Tagen ein Schreiben erhalten, in dem dieser die Sperrung des Zugangs zu elf Websites verlangt. Wie inside-it.ch [1] meldet, werden die Webseiten nicht von den angeschriebenen ISPs gehostet; vielmehr solle die Durchleitung von Daten zu und von den Internet-Seiten verhindert werden. Autor der betroffenen Websites soll laut inside-it.ch Gerhard Ulrich sein, der am 6. Juli dieses Jahres rechtskrÀftig wegen Verleumdung verurteilt wurde. Er beschuldigt diverse Behörden, inbesondere auch die Justiz, der Korruption und anderer Straftaten.

Der Schweizer Richter beruft sich offenbar auf Artikel 28 des Strafgesetzbuches [2] ("Haftbarkeit der Medien"). Nach seiner Ansicht hĂ€tten demnach die ISPs Pflicht zu verhindern, dass die Webseiten aus der Schweiz heraus erreicht werden können. Laut inside-it.ch wĂŒrde der Entwurf zu den neuen Strafbestimmungen bezĂŒglich "NetzwerkkriminalitĂ€t" den automatisierten Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet jedoch gerade fĂŒr nicht strafbar erklĂ€ren.

Dies ist nicht das erste Mal, dass im Alpenstaat eine Website-Sperrung richterlich angeordnet wird: Bereits Ende 2002 löste die Schweizer Untersuchungsrichterin Francoise Dessaux große Verunsicherung und Empörung bei den IP-Providern aus, als sie von Netz-Betreibern des Landes verlangte, binnen fĂŒnf Tagen den Zugang zu angeblich inkriminierten Websites zu blockieren [3]. Ansonsten drohe ihnen laut Dessaux nach Schweizer Recht Geldstrafe und Freiheitsentzug. Weil ihre VerfĂŒgung keinen Bestand hatte, griff die Richterin spĂ€ter zu drastischen Mitteln: In einem Schreiben vom 16. Mai 2003 an mehrere Provider erklĂ€rte sie alle ISPs, die freien Zugang zu den Websites zulassen, kurzerhand zu MittĂ€tern. Sie forderte in dem besagten Schreiben von den Providern nicht nur, die Websites selbst fĂŒr die Kundschaft zu blockieren, sondern auch die Sites des ThailĂ€ndischen Webhosters c9c.net, da dieser per Redirect zu Mirror-Sites mit den betroffenen Inhalten fĂŒhrte. Mit Bluewin, dem zur Swisscom gehörigen Zugangs-Provider, ließ sich ausgerechnet der grĂ¶ĂŸte Schweizer Provider von dem Schreiben der Richterin beeindrucken. Er kam der neuerlichen Sperrungsaufforderung vorbehaltlos nach. (nij [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-173434

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.inside-it.ch/
[2] http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a28.html
[3] https://www.heise.de/news/Schweizer-Richterin-verlangt-Website-Sperrung-von-Providern-71791.html
[4] mailto:nij@ct.de