Selektoren-Streit: Bundesregierung will Ermittler benennen

Weil die Bundesregierung dem Bundestag keine Einsicht in die Liste mit kritischen NSA-Selektoren gewähren will, soll ein Ermittler die Suchbegriffe einsehen. Den will die Bundesregierung selbst benennen, der Bundestag soll aber einen Vorschlag machen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 83 Kommentare lesen
Reichstagsgebäude in Berlin

(Bild: dpa, Gregor Fischer/Archiv)

Lesezeit: 2 Min.

Wie bereits erwartet, will die Bundesregierung einen Sonderermittler einsetzen, der für den NSA-Untersuchungsausschuss die Liste mit den kritisierten NSA-Selektoren einsehen soll. Darüber soll er dann das Untersuchungsgremium informieren, ohne dass die Abgeordneten selbst die Suchbegriffe einsehen können, die sich gegen deutsche Interessen gerichtet haben sollen. Das berichtet die dpa und erklärt, zwar solle der Untersuchungsausschuss eine Person vorschlagen, benennen will aber die Bundesregierung selbst. Von der Opposition gab es gleich vehemente Kritik, aber selbst Ausschussmitglieder der Großen Koalition zeigten sich nicht ganz einverstanden.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Während die Opposition fordert, dass die Abgeordneten die Listen selbst einsehen können, würden Politiker von SPD und Union einen Ermittler wohl akzeptieren, fordern aber, dass das Parlament ihn einsetzt. "Das Recht, den Namen dieser Person zu benennen, obliegt aber dem Ausschuss", sagte laut Spiegel Online CDU-Obfrau Nina Warken. Ähnlich äußerte sich demnach SPD-Obmann Christian Flisek. Der Rückgriff auf einen Ermittler soll vor allem der Auffassung der US-Regierung Rechnung tragen und diplomatischen Verwicklungen entgegen wirken. Die USA verweigern eine Freigabe der Selektoren seit Wochen.

Grüne und Linke wollen einen Sonderermittler dagegen nicht akzeptieren, sehen sie darin doch eine Verletzung der Rechte des Parlaments. "Jede Konstellation, bei der jemand Drittes für uns als Abgeordnete die Listen bekommt und bewertet, lehnen wir ab", sagte Martina Renner (Linke) der dpa. Andernfalls werde man vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, um diese "Selbstaufgabe unserer Verantwortung" zu verhindern. Erst am Wochenende hatte der Spiegel aus einem Gutachten zitiert, in dem der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Schluss gekommen war, dass ein Ermittler nicht mehr Rechte haben darf, als der Ausschuss selbst. Wenn er Dokumente einsehen darf, müsste dies auch den Abgeordneten gewährt werden. (mho)