Serienabmahnung gegen RechtsanwÀlte
Ein Rechtsanwalt aus dem saarlÀndischen Merzig mahnt serienweise Kollegen ab.
Auch AnwĂ€lte sind nicht immer auf der Höhe der Zeit, was den aktuellen Gesetzesstand betrifft. Ănderungen in speziellen Rechtsgebieten, mit denen sie nicht stĂ€ndig zu tun haben, bekommen auch die Fachleute nicht immer mit. So fehlte selbst auf der Homepage [1] des Ă€uĂerst internetaktiven Rechtsanwalts von Gravenreuth noch bis vor wenigen Tagen die schon seit dem 1. Januar vorgeschriebenen Kennzeichnung fĂŒr Anwaltshomepages.
Kein Wunder also, dass es auch ein Rechtsanwalt aus Kaisersesch ĂŒbersehen hatte, die vorgeschriebenen Angaben auf der Hompage seiner Kanzlei anzubringen. Und prompt bekam er unkollegiale Post von einem Kollegen. Der fordert nun wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung neben einer UnterlassungserklĂ€rung auch GebĂŒhren von 446 Euro ein.
Nach Angaben der Initiative www.abmahnungswelle.de [2] haben mehrere AnwĂ€lte bundesweit eine solche Aufforderung von dem selben Anwaltskollegen bekommen. Man gehe davon aus, dass es sich um eine deutlich gröĂere Zahl von Betroffenen handele, als bislang bekannt. Als Streitwert legt der Abmahner 10.000 Euro zu Grunde.
Laut § 6 Teledienstegesetz (TDG) mĂŒssen RechtsanwĂ€lte auf ihren Homepages neben den sonstigen Angaben unter anderem auch die Kammer nennen, in der sie Mitglied sind, sowie weitere berufsspezifische AuskĂŒnfte geben. Das Fehlen der im TDG vorgeschriebenen Kennzeichnung von Webseiten kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro BuĂgeld geahndet werden.
ZusĂ€tzlich lĂ€uft der gewerbliche Homepagebetreiber Gefahr, eine Abmahnung von einem direkten Wettbewerber zu bekommen. Unter AnwĂ€lten selbst ist dies aber eher ungewöhnlich. Ihnen schreibt das Standesrecht vor, sich "zunĂ€chst vertrauensvoll" an den betreffenden Kollegen zu wenden. Zudem gelten nur diejenigen AnwĂ€lte als direkte Konkurrenten, die im selben Gerichtsbezirk ansĂ€ssig sind. Abmahnungen zum reinen Zweck der GebĂŒhrenerhebung zu versenden, ist auĂerdem wettbewerbsrechtlich unzulĂ€ssig. MerkwĂŒrdig ist zudem, dass der Abmahner offenbar gar keine eigene Anwaltshomepage unterhĂ€lt.
Tröstlich fĂŒr abgemahnte RechtsanwĂ€lte ist allerdings, dass sie sich in der Regel besser zu wehren wissen als juristische Laien. (tig [3])
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[1] http://www.gravenreuth.de
[2] http://www.abmahnungswelle.de
[3] mailto:tig@ct.de
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