Siemens-Schmiergeldaffäre: Ex-Griechenland-Chef vor Auslieferung

Der frühere Landeschef von Siemens in Griechenland kann an die dortigen Behörden ausgeliefert werden. Die erhobenen Vorwürfe seien "schlüssig, plausibel und ausführlich dargestellt", erklärte heute das Oberlandesgericht München.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der frühere Landeschef von Siemens in Griechenland kann nach wochenlanger Auslieferungshaft an die griechischen Behörden ausgeliefert werden. Die in einem europäischen Haftbefehl gegen Michael Christoforakos erhobenen Vorwürfe seien "schlüssig, plausibel und ausführlich dargestellt", erklärte das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Seine Auslieferung sei zulässig, bis dahin soll der Deutsch-Grieche weiter in München in Haft bleiben. Die griechische Justiz wirft Christoforakos Korruption und Geldwäsche vor. Er soll Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft O.T.E. bestochen haben.

Christoforakos und ein weiterer griechischer Ex-Manager von Siemens hatten sich nach Deutschland abgesetzt. Das Verschwinden der beiden Männer hatte in Griechenland für großes Aufsehen gesorgt. Im Juni war Christoforakos im oberbayerischen Stephanskirchen bei Rosenheim festgenommen worden. Sein Anwalt Stefan Kursawe will gegen die OLG-Entscheidung vorgehen. "Wir werden im Namen von Herrn Dr. Christoforakos das Bundesverfassungsgericht anrufen. Wir haben vom OLG keine andere Entscheidung erwartet, die wir im Übrigen für rechtlich unvertretbar halten", ließ Kursawe über seine Kanzlei erklären.

Nach der Entscheidung des OLG ist der Haftbefehl zulässig für die aufgeführten Straftaten, die nach dem 18. April 2003 verübt wurden. Für Straftaten, die bis zu diesem Datum verübt worden seien, gelte dies nicht, erklärte das Gericht. Als nächstes dürfte nun Griechenland einen Termin vorschlagen, zu dem Christoforakos von der griechischen Justiz abgeholt werden kann.

Einem Spiegel-Bericht zufolge hatte der frühere Siemens-Manager seit seiner Verhaftung versucht, mit den deutschen Behörden zu kooperieren. Bei mehreren Vernehmungen habe er üppige Zuwendungen an die beiden großen griechischen Parteien während seiner Amtszeit eingeräumt, hatte das Nachrichtenmagazin berichtet. Dies sollte nach einem kürzlich ergangenen Strafbefehl mit einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 750.000 Euro geahndet werden. (dpa) / (pmz)