Software-Lizenzen einsparen kann teuer werden

Bemerkenswerte Folgekosten könnten entstehen, wenn ein Unternehmen einmal angeschaffte Microsoft-Programme veräußern will.

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Von
  • Hans-Peter Schüler

Bemerkenswerte Folgekosten könnten entstehen, wenn ein Unternehmen einmal angeschaffte Microsoft-Programme veräußern will. In Übereinstimmung mit dem ohnehin ungeliebten aktuellen Lizenzmodell für Select Licenses und Enterprise Agreements muss der Software-Riese offenbar erst seine Erlaubnis geben, bevor ein Kunde die Windows- und Anwendungslizenzen für einen verkauften Rechner an den Käufer übertragen darf.

So weit, so unspektakulär, gäbe es da nicht noch ein paar Feinheiten: Wie in einem Dokument namens Microsoft Product Transfer of License erklärt, darf man mit der erforderlichen Zustimmung nur für endgültig erworbene Lizenzen rechnen. Als endgültig erworben gelten Lizenzen aber erst dann, wenn die letzte Rate des Software-Abonnements (Software Assurance) im Sinne des Lizenzmodells 6.0 bezahlt ist. Will ein Betrieb mehr als zehn Prozent seiner Windows-Rechner abstoßen, wird Microsoft dem Käufer anbieten, dass dieser die noch ausstehenden Abonnements-Zahlungen im Voraus ableistet, um damit in den endgültigen Besitz der Softwarelizenzen zu kommen.

Mit der Vorauszahlung verzichtet der Käufer zwar auf die eigentlich mit dem Abonnement verbundenen Update-Ansprüche, also auf jedwede Gegenleistung, aber er muss diese Zweitbezahlung ins Auge fassen, um die installierte Software überhaupt legal nutzen zu können. Als besonderes Entgegenkommen gibt es wohl mitunter auch das Angebot aus Redmond, stattdessen bei der Übernahme gleich ein neues Dreijahres-Abonnement abzuschließen.

Software-Berater Patrick Bohnenkamp, der die Rechtslage für das Magazin Infoworld analysiert hat, zitiert Microsoft-Offizielle mit der Äußerung, solche Kosten müsse ein Unternehmen halt voraussehen, wenn es über Einsparungen nachdenkt. (hps)