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Softwarebilliger.de erwirkt VerfĂŒgung gegen Microsoft

Georg Schnurer

Laut Beschluss des LG Hamburg darf der Softwareriese nun nicht mehr erklÀren, er warne vor dem Kauf gefÀlschter Marken-Software bei Softwarebilliger.de.

Softwarebilliger.de [1] hat im Streit mit Microsoft [2] um den Vertrieb von Gebrauchtsoftware einen wichtigen Punkt gemacht: Auf Antrag des HĂ€ndlers erließ das Landgericht Hamburg am 2. April 2012 ohne mĂŒndliche Verhandlung im Dringlichkeitsverfahren eine einstweilige VerfĂŒgung (LG Hamburg, Az. 327 O 141/12). Diese untersagt Microsoft die weitere Verbreitung zentraler Passagen einer Pressemitteilung vom 13. MĂ€rz 2012. Der Softwarehersteller darf nicht mehr erklĂ€ren, er warne vor dem "Kauf von gefĂ€lschter Markensoftware auf www.softwarebilliger.de". Außerdem darf Microsoft nicht weiter behaupten, der Berliner HĂ€ndler von Gebrauchtsoftware vertreibe entgegen gerichtlicher Anordnung und laufender Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin ĂŒber seinen Web-Shop gefĂ€lschte DatentrĂ€ger. Ebenfalls untersagt wurde die Behauptung, der "Verkauf von FĂ€lschungen geht weiter" sowie die Aussage "Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos". Im Falle eines Verstoßes droht Microsoft ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft gegen den verantwortlichen Deutschland-GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Microsoft hat die beanstandete Pressemitteilung inzwischen von der eigenen Webseite entfernt.

"Wir haben uns erfolgreich gegen die rufschĂ€digende Kampagne von Microsoft zur Wehr gesetzt" kommentierte Elmar Ewaldt, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der TYR Holding, Betreiber von Softwarebilliger.de. Man werde sich auch weiterhin gegen die haltlosen VorwĂŒrfe von Microsoft wehren und erwarte, dass das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin dies bestĂ€tigen werde. Microsoft versuche mit allen juristischen Mitteln, die einem Weltkonzern zur VerfĂŒgung stĂŒnden, den fairen und legalen Handel mit gebrauchter Originalsoftware zu unterbinden. In diesem Kampf "David gegen Goliath" werde sich aber letztlich das Recht durchsetzen, und das liege eindeutig auf Seiten von Softwarebilliger.de, so der GeschĂ€ftsfĂŒhrer.

Elmar Ewaldt, GF TYR Holding

Elmar Ewaldt, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der TYR Holding: "Microsoft versucht, den fairen Handel mit gebrauchter Originalsoftware zu unterbinden.""

(Bild: TYR Holding)

Seit geraumer Zeit zieht Microsoft bereits gegen Gebrauchtsoftware-HĂ€ndler zu Felde. VorlĂ€ufiger Höhepunkt dieser Kampagne war die Microsoft-Pressemitteilung vom 13. MĂ€rz 2012, deren Inhalt nun Gegenstand des Eilverfahrens in Hamburg war. Darin hatte Microsoft explizit vor dem Kauf von gefĂ€lschter Marken-Software bei dem OnlinehĂ€ndler softwarebilliger.de [3] gewarnt – eine Darstellung, die die TYR Holding vehement bestritt [4]. GeschĂ€ftsfĂŒhrer Ewaldt, warf Microsoft vor, mit dieser Aktion lediglich den legalen Handel mit gebrauchter Originalsoftware unterbinden zu wollen.

Diese Äußerung brachte Dr. Swantje Richters, die Justiziarin von Microsoft Deutschland, in Rage: Im Unternehmensblog [5] kĂŒndete sie an, dass Microsoft aufgrund dieser Behauptung nun beim Landgericht Frankfurt die VerhĂ€ngung eines empfindlichen Ordnungsgelds beantragt habe. Zudem habe Microsoft jetzt auch Klage gegen die TYR Holding und ihren GeschĂ€ftsfĂŒhrer erhoben. "Ob ein DatentrĂ€ger nun von einem autorisierten Presswerk hergestellt wurde oder von einem Presswerk, dass keine Lizenz hat", könne Microsoft schließlich selbst am besten beurteilen, lehnte sich die Microsoft-Justiziarin aus dem Fenster – möglicherweise zu weit, wie die jetzt ergangene VerfĂŒgung nahe legt.

Der Streit um den Verkauf von gebrauchter Software ist damit noch lĂ€ngst nicht entschieden. Mit der einstweiligen VerfĂŒgung hat sich der Gebrauchtsoftware-HĂ€ndler etwas Luft verschafft. Microsoft kann dagegen Widerspruch einlegen und darĂŒber hinaus ein Hauptverfahren anstrengen. Zudem sagt die VerfĂŒgung wenig ĂŒber die Erfolgsaussichten in der grundsĂ€tzlichen Auseinandersetzung um den Verkauf gebrauchter Software aus. Hier geht es im Kern um die Frage, ob sich Microsoft mit seiner vor allem auf das Markenrecht gestĂŒtzten Überzeugung durchsetzen kann, dass das Wiederinverkehrbringen gebrauchter OEM-Software durch Gebrauchtsoftware-HĂ€ndler grundsĂ€tzlich die Rechte von Microsoft verletzt. Microsoft spricht im aktuellen Streit mit Softwarebilliger von "FĂ€lschungen", obwohl es sich bei den beanstandeten DatentrĂ€gern und Echtheitszertifikaten ĂŒblicherweise um OEM-Produkte handelt, die von einem ausgemusterten Rechner entfernt wurden.

[Update: Die Durchsuchung der GeschĂ€ftsrĂ€ume des VorlĂ€ufers von Softwarebilliger.de und die Beschlagnahme von DatentrĂ€gern im August 2011 wurde vom Landgericht Berlin fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt [6].] (gs [7])


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https://www.heise.de/-1525016

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.softwarebilliger.de/
[2] http://www.microsoft.de/
[3] https://www.heise.de/news/Microsoft-warnt-vor-Onlinehaendler-1470726.html
[4] https://www.heise.de/news/Softwarebilliger-de-Wir-verkaufen-keine-Faelschungen-1478481.html
[5] http://blogs.technet.com/b/microsoft_presse/archive/2012/03/27/microsoft-beantragt-ordnungsgeld-und-reicht-klage-gegen-den-aktuellen-betreiber-von-www-softwarebilliger-de-ein.aspx
[6] https://www.heise.de/news/Schlappe-fuer-Microsoft-im-Streit-um-Handel-mit-Gebrauchtsoftware-1576641.html
[7] mailto:gs@ct.de