Stockender Windkraftausbau: Altmaier wirft Bundesumweltministerin Blockade vor

Für Windkraftanlagen an Land finden sich kaum noch bebaubare Flächen. Arten- und Naturschutzrecht sowie Bauvorschriften gefährden den Ausbau der Windenergie.

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Stockender Windkraftausbau: Altmaier wirft Bundesumweltministerin Blockade vor

(Bild: TimSiegert-batcam/Shutterstock.com)

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  • dpa
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Angesichts der Ausbaukrise in der Windenergie hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) seiner Kabinettskollegin Svenja Schulze (SPD) eine Blockade vorgeworfen. Eine Sprecherin Altmaiers sagte der dpa: "Wir brauchen vor allem mehr Klarheit beim Arten- und Naturschutzrecht bezüglich des hierfür federführenden Umweltministeriums. Blockaden schaden hier der Energiewende und ihrer Akzeptanz."

Altmaier hatte im Oktober Maßnahmen vorgeschlagen, um den Ausbau der Windkraft wieder in Schwung zu bringen. Dazu gehören neben verschärften Regelungen zum Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern auch Änderungen beim Artenschutz. Denn gegen den Bau neuer Windparks gibt es viele Klagen – auch im Namen des Naturschutzes.

Nur über mehr Rechtsklarheit beim Arten- und Naturschutzrecht könnten die Planungs- und Genehmigungsverfahren der Länder schneller vorangehen, sagte Altmaiers Sprecherin. Das Wirtschaftsministerium habe dazu dem zuständigen Umweltministerium konkrete Vorschläge gemacht. So müsse nach Einschätzung des Wirtschaftsressorts unter anderem eine sogenannte Technische Anleitung zum Artenschutz die Umsetzung artenschutzrechtlicher Vorgaben einheitlich regeln. Damit sollten Genehmigungsbehörden vor Ort anhand klarer Kriterien zügig prüfen können, ob Windkraftprojekte genehmigt werden können.

Klagen, bei denen es um den Immissionsschutz geht – also etwa um Lärm oder Luftverschmutzung – sollten aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nur noch vor Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden, um jahrelange Hängepartien für die Windkraftbranche zu vermeiden.

Die Windkraft an Land steckt in einer schweren Krise. Nach einer Analyse der Fachagentur Windenergie an Land gingen von Januar bis Ende September 2019 nur 148 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 507 Megawatt ans Netz. Dieser Wert sei in den vergangenen fünf Jahren jeweils schon in den ersten drei Monaten erreicht worden. Die Branche spricht von einer "dramatischen Situation". Das hat auch für die Beschäftigten Folgen: Zuletzt hatte der Windkraft-Anlagenbauer Enercon angekündigt, nach Absatzeinbrüchen bis zu 3000 Stellen abzubauen.

Eigentlich hat die Koalition aus Union und SPD sich das Ziel gesetzt, dass bis 2030 der Anteil von Ökostrom in Deutschland auf 65 Prozent steigen soll. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es nach Zahlen der Energiewirtschaft rund 43 Prozent. Da 2022 das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht und bis 2038 mit dem Strom aus Kohle Schluss sein soll, ist ein schneller Ausbau von Windrädern und Solaranlagen notwendig, um auf Zielkurs zu kommen.

Dafür seien Kompromisse nötig von allen, die mit im Boot säßen, hieß es im Wirtschaftsressort. Altmaier habe in einem "Arbeitsplan zur Stärkung der Windenergie an Land" das Notwendige den anderen Ministerien vorgelegt. "Doch diese zieren sich jetzt mit vorgeschobenen Argumenten und spielen Mikado – nach dem Motto: Wer sich zuerst bewegt und seinen eigenen Interessengruppen Veränderungen zumutet, hat verloren." Zur Bund-Länder-Besprechung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefs der Länder am 5. Dezember wolle das Wirtschaftsministerium konkrete Schritte nach vorne machen – doch der Koalitionspartner bremse.

Hauptgründe für den stockenden Ausbau sind langwierige Genehmigungsverfahren, zu wenig ausgewiesene Flächen und viele Klagen. Die schwarz-rote Koalition hatte sich in ihrem Klimaschutzprogramm darauf verständigt, die Akzeptanz für Windkraftanlagen zu erhöhen – eine dafür eingerichtete Arbeitsgruppe fand aber monatelang keinen Kompromiss.

Im Klimapaket haben sich Union und SPD schließlich unter anderem auf einen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnsiedlungen geeinigt, wenn neue Anlagen gebaut oder ältere vergrößert werden. Befürworter der Regelung argumentieren, dies erhöhe die Akzeptanz in der Bevölkerung. Kritiker sagen, dass damit der notwendige Ausbau kaum oder gar nicht möglich sei, weil Flächen fehlten. Umstritten ist zudem die Frage: 1000 Meter Abstand zu was genau?

In einem Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das aber schon knapp zwei Wochen alt ist, ist von einer "zusammenhängenden Bebauung mit mehr als fünf Wohngebäuden" die Rede, und von Abstand zum Wohngebäude, das "errichtet wurde oder errichtet werden kann". Eine Sprecherin sagte dazu, die Gespräche zwischen den Ressorts liefen. Im Gesetzentwurf, der noch zwischen den Ressorts abgestimmt werden muss, kann das anders aussehen.

"Es lohnt nicht, über Zwischenstände zu spekulieren, da die Dinge hier im Fluss sind", sagte die Sprecherin. Die Federführung liegt im Bauministerium von Horst Seehofer (CSU). Für das Umweltministerium sagte Staatssekretär Jochen Flasbarth der Tageszeitung: "Wir werden nichts mitmachen, was die Ausbauziele gefährdet." (olb)