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Streit um Vorlese-Software mit Apple: Samsung verliert zunÀchst

Ben Schwan

Im Verfahren um die VoiceOver-Technik hat ein Richter am Landgericht Mannheim Samsungs Ansinnen abgelehnt, Apple die Vorlese-Software fĂŒr iOS zu verbieten. Samsungs Patent sei vermutlich angreifbar.

Im Verfahren um die sogenannte VoiceOver [1]-Technik hat ein Richter am Landgericht Mannheim Samsungs Ansinnen abgelehnt, Apple die Vorlese-Software fĂŒr iOS (sowie die GerĂ€te, auf dem diese lĂ€uft) zu verbieten. Das berichtet der Patentbeobachter Florian MĂŒller in seinem Blog [2].

Samsungs Patent sei vermutlich nicht vor dem Bundespatentgericht durchsetzbar, erklĂ€rte Richter Andreas Voß in seiner EinschĂ€tzung. Samsung hatte im Dezember 2011 Klage gegen Apple eingereicht. VoiceOver ist eine Vorlesetechnik, mit der Apple Blinden und Sehbehinderten hilft, iOS-GerĂ€te zu bedienen. Dabei wird per Sprachausgabe angegeben, was an der Stelle zu sehen ist, wo sich der Finger gerade befindet.

Nach dem Aussetzungsbeschluss in Mannheim muss nun das Bundespatentgericht in MĂŒnchen in einem Nichtigkeitsverfahren, das Apple nach Samsungs Klage angestrengt hatte, entscheiden, ob das Samsung-Patent mit der Nummer DE10040386 (B4) [3] ĂŒberhaupt gĂŒltig ist.

Auszug aus dem Samsung-Patent.

Das Samsung-Patent, das in den USA unter der Patentnummer 6,937,700 [4] lĂ€uft, beschreibt eine Methode, mit der Daten auf einem Bildschirmabschnitt eines tragbaren Telefons ĂŒber einen Lautsprecher wiedergegeben werden können. Nach Knopfdruck liest das GerĂ€t also Texte und Icons vor.

Richter Voß interpretierte das Patent nicht so eng, wie Samsung es wollte; der Elektronikkonzern hatte darauf gepocht, dass es vor allem um die Sprachausgabe bei Icons geht. Systeme, die den Textinhalt vorlesen, sind aber deutlich Ă€lter als Samsungs Patent, das in Deutschland erst am 18. August 2000 angemeldet worden war. Das von Samsung angestrebte Verkaufsverbot ist mit dem Aussetzungsbeschluss nun hinfĂ€llig. (bsc [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1808188

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.apple.com/accessibility/voiceover/
[2] http://www.fosspatents.com/2013/02/german-court-stays-samsungs-voiceover.html
[3] http://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE000010040386B4&page=1&dpi=150&lang=de
[4] http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=%2Fnetahtml%2FPTO%2Fsrchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=6937700.PN.&OS=PN/6937700&RS=PN/6937700
[5] mailto:bsc@heise.de