Streit um sex.com geht weiter

Der Streit um die Rechte am Domainnamen "sex.com" geht in eine weitere Runde.

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Von
  • Daniel Lüders

Der Streit um die Rechte am Domainnamen "sex.com", der im November letzten Jahres von einem US-Bundesgericht Gary Kremen zugesprochen wurde und dessen angebliche Versteigerung im Januar für einige Verwirrung sorgte, geht in eine weitere Runde. Nachdem die Rechtsansprüche für die Verwendung nach zweijähriger gerichtlicher Auseinandersetzung mit dem früheren "Besitzer" Stephen Cohen geklärt sind, geht es jetzt um den allgemeinen Status des Namens. Da Bezeichner für Domains in den USA noch immer nur als geistiges Eigentum gelten, nicht aber als Besitztümer angesehen werden, kann niemand für den Diebstahl eines Domainnamens auf Schadensersatz verklagt werden. Schon zweimal wurde Kremens Forderung nach finanziellem Ausgleich von US-Gerichten mit dieser Begründung abgewiesen.

Beim jetzigen Rechtssteit klagt Kremen nun auf 43 Millionen US-Dollar Wiedergutmachung von Cohen wegen Betrugs und Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. "Schließlich wird jemandem, der ein Taxi gestohlen hat auch nicht der Gewinn geschenkt, den er mit diesem erwirtschaftet hat", betonte Kremens Anwalt Tim Fox. Sollte Kremen mit seiner Klage vor Gericht Erfolg haben, würde sich dies wohl auch auf andere Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Domainnamen auswirken.

Die Auseinandersetzung nahm bereits 1995 ihren Anfang, als Stephen Cohen nach einer Haftentlassung Interesse an dem Namen "sex.com" gezeigt hatte, aber feststellen musste, dass er bereits an die Firma Online Classifieds vergeben worden war. Um den Domainnamen doch noch zu erhalten, soll Cohen in betrügerischer Absicht Mails an Network Solutions gesandt haben, in denen er behauptete die Domain, käuflich erworben zu haben. Kremen, damals der einzige Mitarbeiter von Online Classifieds, bestritt dies allerdings, und klagt seitdem auf Schadenersatz von Cohen.

Laut Nancy Watson, beim Superior Court in San Jose für die Angelegenheit zuständig, dürfte es momentan aber auch bei einem Erfolg für Kremen schwierig sein, überhaupt an Geld von Cohen heranzukommen. Der Beklagte habe sich mittlerweile nach Mexiko abgesetzt und werde per gerichtlichem Haftbefehl gesucht, beschrieb Watson die Situation gegenüber heise online. Kremens Anwälte vermuten außerdem, dass Cohen seine sämtlichen Mittel in ausländische Konten überführt habe, an die nicht heranzukommen sei. Selbst die Kautionszahlung von 25 Millionen US-Dollar, zu der Cohen nach dem letzten Prozess verurteilt wurde, sei noch nicht beim Gericht eingegangen. (dal)