Studie: Hassrede und digitale Gewalt gefÀhrden das Internet in Deutschland
(Bild: fizkes / Shutterstock.com)
Dem Netz geht es hierzulande laut einer Analyse der Unesco-Kommission insgesamt gut, es gibt aber Probleme etwa beim Zugang und mit Diskriminierung.
"Im Lande, in dem Gutenbergs Buchdruck eine mediale Revolution angestoĂen hat, ist die Lage des Internets insgesamt als gut zu bewerten." Dieses Zeugnis stellen Forscher des Leibniz-Instituts fĂŒr Medienforschung alias Hans-Bredow-Institut (HBI) der Bundesrepublik aus, die im Auftrag der Deutschen Unesco-Kommission den "Gesundheitszustand" des Netzes anhand der einschlĂ€gigen UniversalitĂ€ts-Indikatoren der UN-Organisation untersucht haben. Es gebe aber noch Verbesserungspotenzial etwa bei der "grundrechtswahrenden Sicherung der Nutzung des Internets durch alle Menschen".
Rund 91 Prozent der BundesbĂŒrger nutzten das Internet, verwies HBI-Programmleiter Matthias Kettemann am Dienstag bei der PrĂ€sentation der Studienergebnisse [1] beim virtuellen Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) auf eine im internationalen Vergleich hohe Quote. Die Rechtslage sei "im Wesentlichen zufriedenstellend". Bestehende gesellschaftliche Ausgrenzungsstrukturen fĂ€nden aber "im Internet Widerhall".
Mehr CyberstaatsanwÀlte
Im Bericht machen die Wissenschaftler das Vorherrschen "von Hassrede und digitaler Gewalt im Internet" als Entwicklung aus, die "sowohl individuelle Rechte als auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt" gefÀhrde. Sie betreffe vor allem "Frauen und Personen und Gruppen mit Marginalisierungserfahrung".
Es fehlten aber noch verlĂ€ssliche Daten etwa ĂŒber Offliner und die Nutzung des Internets von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Umgang mit "genderspezifischer Hassrede" mĂŒsse ebenfalls stĂ€rker untersucht werden. Die Verfasser empfehlen daher, "Gefahren und Erscheinungsformen digitaler Gewalt in der Ausbildung fĂŒr alle Verwendungsstufen der Justiz" besonders zu berĂŒcksichtigen. Die Zahl der auf CyberkriminalitĂ€t spezialisierten Staatsanwaltschaften sei zu erhöhen, Beauftragte fĂŒr Hassrede und Online-Gewalt sollten dort eingefĂŒhrt werden.
Bedenken gegen NetzDG
Die Initiative der groĂen Koalition, Inhalte auf Plattformen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz [2] (NetzDG) stĂ€rker national zu regulieren und so auch gegen "HasskriminalitĂ€t" vorzugehen, beurteilen die Autoren zwiespĂ€ltig. Diese sei zwar international als bedeutsam wahrgenommen worden, "stieĂ aber auch auf gewichtige europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken". Das NetzDG habe zudem Nachahmer in LĂ€ndern gefunden, "deren Rechtsstaatssystem als deutlich weniger robust gilt". Nötig sei daher zumindest nun eine "verpflichtende menschenrechtssichernde GesetzesfolgenabschĂ€tzung".
Frauen seien hierzulande in der Informations- und Kommunikationstechnik sowie in "Internet-bezogenen FĂŒhrungspositionen unterreprĂ€sentiert", lautet eine weitere Kritik. Eine digitale Kluft verlaufe zudem entlang von Faktoren wie Bildung, Alter und ErwerbstĂ€tigkeit. Die Bundesregierung habe sich aber verpflichtet, sicherzustellen, "dass sich jeder Mensch zu jeder Zeit mit dem Internet verbinden kann und das Grundrecht auf Schutz seiner PrivatsphĂ€re respektiert wird". Die Politik mĂŒsse daher etwa die "umfassende Gleichstellung von MĂ€dchen und Frauen in allen Bereichen 'des Internets'" vorantreiben.
Breitbandausbau lahmt
"Der Breitbandausbau in Deutschland hinkt im internationalen Vergleich deutlich hinterher [3]", ist den Forschern auch nicht entgangen. Zwar habe sich die Geschwindigkeit der InternetanschlĂŒsse "in den vergangenen drei Jahren insgesamt verdoppelt, weiterhin bestehen indes regionale Unterschiede in Bezug auf lĂ€ndliche Regionen, die östlichen BundeslĂ€nder sowie KleinstĂ€dte". Luft nach oben gebe es so noch bei dem neuen Rechtsanspruch auf flĂ€chendeckenden Zugang zu schnellem Internet.
Die "umfassende Garantie von Cybersicherheit nach innen" und deren Erhalt "durch verantwortliches Staatenverhalten nach auĂen" sind laut der Analyse "zentrale staatliche Aufgaben, die von allen Behörden, insbesondere Justiz und Verwaltung ernst genommen werden mĂŒssen". Hier machen die Forscher "einen offen ausgelebten Zielkonflikt zwischen mehr Sicherheit durch HĂ€rtung der IT-Infrastruktur und vermeintlicher Sicherheit durch mehr Befugnisse der Sicherheitsbehörden" aus. Dieser trete etwa zutage, "wenn VerschlĂŒsselung gefordert wird, aber eine EntschlĂŒsselungsbehörde" wie die Zitis [4] eingerichtet werde.
Ein weiteres Beispiel fĂŒr diese Gratwanderung sei, wenn das Bundesamt fĂŒr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) "auf SicherheitslĂŒcken aufmerksam macht", Provider aber zugleich gesetzlich verpflichtet wĂŒrden, Schadsoftware wie Staatstrojaner "heimlich einzuspielen" [5]. Lars Steffen vom eco-Verband der Internetwirtschaft machte politische Vorhaben, VerschlĂŒsselung aufzuweichen [6], als eine der gröĂten Bedrohungen in Deutschland und Europa aus.
(axk [8])
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