Sun will Microsoft gerichtlich zur Java-Integration zwingen

Sun Microsystems will durch eine einstweilige Verfügung erreichen, dass Microsoft Java in das Betriebssystem Windows XP integriert.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Sun Microsystems will durch eine einstweilige Verfügung erreichen, dass Microsoft Java in das Betriebssystem Windows XP integriert. Die Sun-Anwälte stellten einen entsprechenden Antrag am Dienstag während der Anhörung der von dem Konzern angestrengten zivilen Kartellklage gegen Microsoft. In dem durch eine außergerichtliche Einigung abgeschlossenen staatlichen Anti-Trust-Verfahren gegen Microsoft hatte die zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly eine solche Auflage für Microsoft abgelehnt. Nach den Vorstellungen von Sun würde eine einstweilige Verfügung bis zum abschließenden Urteil in dem Verfahren gültig sein, das erst für das nächste Jahr erwartet wird.

Microsoft liefert seit Anfang September mit dem ersten Service Pack für Windows XP seine -- mittlerweile eigentlich veraltete -- Java Virtual Machine wieder offiziell aus. Der Konzern will aber Java nach eigenen Angaben spätestens im Januar 2004 nicht mehr anbieten, wenn die mit Sun 2001 im ursprünglichen Java-Rechtsstreit geschlossene Vereinbarung abläuft.

Nach US-Medienberichten signalisierte der zuständige US-Bezirksrichter J. Frederick Motz, dass eine einstweilige Verfügung besser sei als hinterher über ökonomische Konsequenzen zu spekulieren. Allerdings könne Sun durch eine solche Maßnahme einen unfairen Wettbewerbsvorteil bekommen. Motz betonte, er sei nicht an das Urteil seiner Kollegin Kollar-Kotelly gebunden, die im Verfahren zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium sowie den US-Bundesstaaten im vergangenen Monat einem eher moderaten Vergleich zugestimmt hatte. Der Anwalt von Microsoft machte geltend, dass das Urteil von Richterin Kollar-Kotelly auch in dem zivilen Verfahren Bedeutung habe. Die Forderung von Sun sei "radikal" und im Licht des vorherigen Urteils erscheine sie ungerechtfertigt. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt. (wst)