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Tiamat-Verlag lÀsst Link in einem Online-Seminar untersagen

Stefan Krempl

Die Berliner Edition Tiamat wehrt sich mit einer einstweiligen VerfĂŒgung gegen die Verlinkung auf eine unlizenzierte Textversion eines Klassikers von Guy Debord.

Die Berliner Edition Tiamat [1] geht mit scharfen rechtlichen Mitteln gegen die Macher eines Berliner Internet-Seminars zum Thema Medientheorie [2] vor. So ist dem "Kollektiv der neuen Methodiker", welches das E-Learning-Angebot in Zusammenarbeit mit der Freien UniversitĂ€t, der Humboldt-UniversitĂ€t und der UniversitĂ€t der KĂŒnste Berlin durchfĂŒhrt, nach einer Abmahnung nun eine einstweilige VerfĂŒgung des Landgerichts NĂŒrnberg (PDF-Datei [3]) auf den Tisch geflattert. Darin wird ihnen untersagt, auf der beanstandeten Seminarseite "einen Link zu dem Buch des Autors Guy Debord mit dem Titel 'Die Gesellschaft des Spektakels' zu unterhalten und/oder zu setzen". Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Der Streitwert ist mit 50.000 Euro angegeben.

Kollektivmitglied Till Nikolaus von Heiseler wundert sich auf der Mailingliste Rohrpost [4] ĂŒber das harsche Vorgehen: "Wir haben uns bemĂŒht, einige Texte den Studenten zugĂ€nglich zu machen", erlĂ€utert er die Motivation fĂŒr das Anbringen des umstrittenen Links auf der Seite zu dem interdisziplinĂ€ren Colloquium [5] im Rahmen der VorfĂŒhrung eines Films ĂŒber Debords Klassiker. Sie seien vom Verlagschef Klaus Bittermann in einer E-Mail zwar zunĂ€chst darauf aufmerksam gemacht worden, dass er die Rechte an dem Text habe und eine ZugĂ€nglichmachung in der erfolgten Form nicht wĂŒnsche. Bei dem Kollektiv war man aber der Ansicht, dass man das LesestĂŒck selbst gar nicht hochgeladen hatte und daher auch nichts aus dem Netz entfernen könne. Im Rahmen eines akademischen Seminars ist es den Beschuldigten zufolge auch "ĂŒblich", Texte zu kopieren. Generell fordert [6] von Heiseler eine Debatte ĂŒber eine "Ökonomie nicht-knapper GĂŒter".

Bittermann sieht die Sache anders: "Bevor ich so etwas mache, muss ich die Rechte klĂ€ren", betont der Verleger. Er habe nicht sofort die AnwĂ€lte aufgefahren, sondern zunĂ€chst per E-Mail "freundlich" darum gebeten, "den Text vom Netz zu nehmen". Als Antwort sei nur die Frage gekommen, woher er ĂŒberhaupt die Rechte an dem Werk habe. Zudem habe ihm von Heiseler eine philosophische Diskussion ĂŒber den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright aufdrĂ€ngen wollen. Daraufhin habe er die "normale Prozedur" eingeleitet, um das Kollektiv "gerichtlich zur Einhaltung der Rechte zu zwingen".

Die Ironie bei der Geschichte ist, dass Guy Debord als "graue Eminenz" der Situationistischen Internationalen [7] gilt, die sich zwischen 1957 und 1972 fĂŒr einen Bruch mit zahlreichen Konventionen einsetzte. In der "Gesellschaft des Spektakels" kritisiert der französische Philosoph die kapitalistische VerwertungsmentalitĂ€t, durch welche alle Aspekte des Daseins nur noch von ihrem Warencharakter her betrachtet werden. Ein Slogan der Situationisten lautete: "Verbieten ist verboten". Der Ein-Mann-Betrieb Tiamat, der unter anderem fĂŒr sein nicht gerade zimperliches Jahrbuch "Who's who peinlicher Personen" bekannt ist, stand zudem in den 1990ern selbst im Zentrum einer deftigen Auseinandersetzung [8] wegen einem angeblichen Verstoß gegen geistiges Eigentum: Der inzwischen zur Fischer-Gruppe [9] gehörende Scherz-Verlag hatte Bittermann zur Last gelegt, mit seiner unter dem Titel "Sorge dich nicht, lese!" erschienenen Glossensammlung gegen dessen Markenrechte am Bestseller "Sorge dich nicht, lebe!" verstoßen zu haben. Bittermann gibt zudem in seiner Verlagsgeschichte [10] zu, einmal "unerlaubterweise zwei kleine BroschĂŒren" von Antonin Artaud herausgegeben, daraus aber gelernt zu haben.

Von Heiseler ist derweil erstaunt darĂŒber, dass man schon fĂŒr die Anbringung eines Links haftbar gemacht werden kann. Allerdings haben deutsche Gerichte in anderen FĂ€llen vergleichbar entschieden, etwa im Fall Musikindustrie vs. Heise [11]. Seit Juli geht die Kanzlei Waldorf zudem gegen Website-Betreiber vor [12], die Links auf die russische Musik-Plattform AllofMP3 gesetzt haben. DarĂŒber hinaus ist beispielsweise selbst die Regelung des Paragraphen 52a im Urheberrecht umstritten [13], nach der Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" oder "von Personen fĂŒr deren eigene wissenschaftliche Forschung" ĂŒber ein Intranet "öffentlich zugĂ€nglich" machen dĂŒrfen.

Der von den Seminarmachern verlinkte Debord-Text, der auf einer in Hamburg registrierten Domain lag, ist inzwischen nicht mehr im Netz. Die Verantwortlichen seien nach einem ersten anwaltlichen Schreiben bereit gewesen, die Datei herunter zu nehmen, sagt Bittermann. Momentan ist die zugehörige Domain twokmi-kimali.de nicht zu erreichen. Bei dem Netzkollektiv sei er ebenfalls einer gĂŒtlichen Einigung "im Prinzip nicht abgeneigt" gewesen. Zumindest gegen die Veröffentlichung von AuszĂŒgen aus dem Werk hĂ€tte er keine EinwĂ€nde gehabt, wenn er denn gefragt worden wĂ€re. Ob der Streit weiter eskaliert, hĂ€ngt seiner Ansicht nach von den unwillkommenen Linksetzern ab: "Die mĂŒssen sagen, wie sie sich das vorstellen." Vielleicht findet sich noch eine gĂŒtliche Einigung, wie bei Bittermanns Auseinandersetzung mit dem Scherz-Verlag: Dieser habe die Klage von sich aus zurĂŒckgezogen und die angebotene EntschĂ€digung in Höhe von damals 1000 Mark akzeptiert, erinnert sich der unkonventionelle Verleger. (Stefan Krempl) / (jk [14])


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https://www.heise.de/-123016

Links in diesem Artikel:

  1. http://www.edition-tiamat.de/
  2. http://www.wmg-seminar.de/
  3. http://www.wmg-seminar.de/verboten/tiamat-verfuegung.pdf
  4. http://coredump.buug.de/pipermail/rohrpost/2005-August/008485.html
  5. http://www.wmg-seminar.de/colloquium.htm
  6. http://coredump.buug.de/pipermail/rohrpost/2005-August/008492.html
  7. http://de.wikipedia.org/wiki/Situationistische_Internationale
  8. http://ki-server.informatik.uni-wuerzburg.de/~hester/scherz.html
  9. http://www.fischerverlage.de/
  10. http://www.edition-tiamat.de/home.htm?/Sonstiges/verlagsgeschichte.htm
  11. http://www.heise.de/heisevsmi/
  12. https://www.heise.de/news/Abmahnungen-wegen-Links-auf-AllofMP3-2-Update-114387.html
  13. https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Streit-um-Intranet-Regelung-flammt-wieder-auf-116710.html
  14. mailto:jk@heise.de