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US-Richter untersagt Kopplung von Windows und Explorer

Frank Möcke

Auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung hat der Washingtoner Bezirksrichter Thomas Jackson angeordnet, Microsoft dürfe vorerst die Vermarktung seines Browsers "Explorer" nicht an die des Betriebssystem Windows 95 koppeln.

Auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung hat der Washingtoner Bezirksrichter Thomas Jackson angeordnet, Microsoft dürfe vorerst die Vermarktung seines Browsers "Explorer" nicht an die des Betriebssystem Windows 95 koppeln.

Ein Schiedsmann soll bis Ende Mai eine endgültige Entscheidung treffen. Solange ist auch die tägliche Zahlung einer Strafe in Höhe von 1 Million Dollar ausgesetzt, die das US-Justizministeriums eingefordert hatte. Bis dahin, so Jackson, darf Microsoft die Lizenzierung eines Betriebssystems nicht mehr an die Bedingung knüpfen, daß der hauseigene Browser mitinstalliert wird.

Windows 95 ist auf 80% aller PCs eingerichtet. Die Gefahr, daß Microsoft durch seine Praktiken dieses Quasimonopol auch auf den Browsermarkt ausdehne, sei zu groß, als daß bis zu einer endgültigen juristischen Entscheidung gewartet werden könne.

Einen Kommentar zu der Gerichtsentscheidung finden Sie bei telepolis [1]. (fm [2])


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