USA: Supreme Court weist Klage gegen KI-Erfindungen ab

Ein US-Computerwissenschaftler wollte Erfindungen seines KI-Systems patentieren. Damit ist er in den USA gescheitert. In anderen Ländern war er erfolgreicher.

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Klassizistisches Gebäude, davor Springbrunnen

Das Gebäude des US Supreme Court in Washington, DC

(Bild: Sunira Moses CC BY-SA 3.0)

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Von
  • Andreas Knobloch
Inhaltsverzeichnis

Der Oberste Gerichtshof der USA hat es am Montag abgelehnt, die Klage des Informatikers Stephen Thaler gegen die Weigerung des US-Patent- und Markenamts anzuhören, Patente für Erfindungen zu erteilen, die sein System für künstliche Intelligenz geschaffen hat. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Dem Bericht zufolge wiesen die Richter Thalers Berufung gegen die Entscheidung einer unteren Instanz ab, wonach Patente nur menschlichen Erfindern erteilt werden können und sein KI-System nicht als rechtmäßiger Schöpfer von zwei Erfindungen angesehen werden kann, die es nach Thalers Angaben hervorgebracht hat.

Thaler, der Imagination Engines Inc, ein Unternehmen für fortschrittliche künstliche neuronale Netzwerktechnologie mit Sitz in Saint Charles, Missouri, gegründet hat, beschreibt sein Dabus-System, die Abkürzung für Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience, als Verbund mehrerer neuronaler Systeme, das – wie das menschliche Gehirn – neue Ideen durch veränderte Verknüpfungen maschineller Synapsen erzeugen könne. Es hat demnach völlig eigenständig einzigartige Prototypen für einen Getränkehalter und eine Notleuchte entwickelt.

Das US-Patent- und Markenamt und ein Bundesgericht in Virginia lehnten Thalers Patentanträge für die Erfindungen mit der Begründung ab, Dabus sei keine Person. Das US-Patentgesetz verlange, dass ein "Individuum" in einem Antrag für einen entsprechenden gewerblichen Rechtsschutz unter Eid versichere, die beanspruchten Innovationen hervorgebracht zu haben, so das Bundesgericht für den Bezirk Alexandria im US-Bundesstaat Virginia im Herbst 2021 in seiner Urteilsbegründung. Sowohl nach der lexikalischen als auch der juristischen Definition handle es sich bei einem Individuum um eine natürliche Person.

Das auf Patente spezialisierte US-Berufungsgericht für den Federal Circuit bestätigte diese Entscheidungen im vergangenen Jahr (Federal Circuit, Thaler v. Vidal, Az. 2021-2347). Das US-Patentrecht verlange eindeutig, dass Erfinder Menschen sein müssen.

Thaler erklärte vor dem Supreme Court, dass KI für Innovationen in Bereichen von der Medizin bis zur Energie genutzt wird. Die Ablehnung von KI-generierten Patenten beschneide die Fähigkeit des US-Patentsystems – und konterkariere somit die Absicht des Kongresses –, "Innovation und technologischen Fortschritt optimal zu stimulieren", zitiert ihn Reuters.

Zu den Unterstützern Thalers in dem Fall vor dem Obersten Gerichtshof gehörten demnach der Harvard-Rechtsprofessor Lawrence Lessig und andere Akademiker, die in einem Schriftsatz erklärten, dass die Entscheidung des Federal Circuit "Milliarden (von US-Dollar) an aktuellen und zukünftigen Investitionen gefährdet, die Wettbewerbsfähigkeit der USA bedroht und zu einem Ergebnis führt, das im Widerspruch zum klaren Wortlaut des Patentgesetzes steht."

Auch das US-Patentamt selbst scheint gewisse Zweifel zu hegen. Künstliche Intelligenz als patentwürdiger Erfinder? Dieser Frage widmet die Behörde im laufenden Jahr mehrere Veranstaltungen, sogenannte Stakeholder Engagement Sessions. Im US-Amtsblatt Federal Register veröffentlichte sie eine Reihe von Fragen an die Öffentlichkeit.

Thaler hat auch in anderen Ländern Dabus-Patente beantragt, unter anderem in Großbritannien, Südafrika, Australien und Saudi-Arabien – mit unterschiedlichem Erfolg. In Großbritannien hat ein Berufungsgericht entschieden hat, dass eine Künstliche Intelligenz nicht als Erfinder eines neuen Patents akzeptiert werden kann. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs verhandelte im März über Thalers Berufung gegen seine Niederlage in diesem Verfahren.

Erfolgreich war das Dabus-Team dagegen in Australien. Der dortige Federal Court entschied, dass ein System der Künstlichen Intelligenz grundsätzlich ein Erfinder nach dem australischen Patentgesetz sein könne. Südafrika wiederum hat als erstes Land weltweit ein Patent ausgestellt, in dem Dabus als Schöpfer und Thaler als Rechteinhaber ausgewiesen wird. Auch in den USA gehen die Auseinandersetzungen vor Gericht weiter. So hat Thaler die Entscheidung des US-Urheberrechtsamtes angefochten, den Urheberrechtsschutz für von seiner KI geschaffene Kunstwerke zu verweigern.

(akn)