Ungarn beschließt umstrittenes Mediengesetz

Private Fernseh- und Radiosender, Internetportale sowie Printerzeugnisse können von einer staatlichen Medienbehörde mit hohen Geldstrafen belegt werden, wenn sie mit ihren redaktionellen Inhalten gegen vage definierte Vorschriften verstoßen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 158 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Das ungarische Parlament hat in der Nacht zum Dienstag ein umstrittenes Mediengesetz beschlossen. Damit kann die neue Medienbehörde NMHH auch private Fernseh- und Rundfunksender sowie Zeitungen und Internetportale unter ihre Kontrolle nehmen. Bisher hatte sie bereits die öffentlich-rechtlichen Medien unter ihren Fittichen.

Am späten Montagabend hatte das Parlament zudem die Macht der umstrittenen Medienbehörde in der Verfassung verankert. Demnach darf der Präsident der NMHH ohne parlamentarische Kontrolle Verordnungen und Vorschriften erlassen. Kritiker im In- und Ausland betrachten das neue Mediengesetz als Instrument der Pressezensur. Beide Beschlüsse fielen mit der Zweidrittelmehrheit der regierenden rechtsnationalen Partei FIDESZ.

Private Fernseh- und Radiosender, Internetportale sowie Printerzeugnisse können von der NMHH mit hohen Geldstrafen belegt werden, wenn sie mit ihren redaktionellen Inhalten gegen vage definierte Vorschriften verstoßen. Das Mediengesetz lässt es weitgehend im Unklaren, für welche Verstöße die Strafen gelten sollen. Diese Bußgelder können einzelne Medien in den Ruin treiben.

NMHH kontrolliert bereits seit diesem Sommer alle öffentlich-rechtlichen Medien – Fernsehen, Rundfunk, sowie die Nachrichtenagentur MTI. Die NMHH-Präsidentin Annamaria Szalai wurde vom Ministerpräsidenten Viktor Orban für neun Jahre ernannt. Der NMHH-Vorstand besteht ausschließlich aus Vertretern der Regierungspartei FIDESZ. (jk)