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Unklares Lagebild nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung

Christiane Schulzki-Haddouti

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aktuelle Zahlen dazu geliefert, inwieweit das Bundeskriminalamt noch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen kann.

Die Bundesregierung hat in einer Antwort [1] auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken aktuelle Zahlen dazu geliefert, inwieweit das Bundeskriminalamt (BKA) noch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen kann. Das BKA hatte im Auftrag der StĂ€ndigen Innenministerkonferenz der LĂ€nder einen Bericht ĂŒber den Zeitraum vom 2. MĂ€rz bis zum 17. September erstellt, dessen Ergebnisse bereits im Oktober teilweise an die Öffentlichkeit gelangt waren [2]. In dieser Zeitspanne stellte das BKA Auskunftsersuchen fĂŒr 1157 AnschlĂŒsse. Die Telekommunikationsanbieter entsprachen 880 Ersuchen (76 Prozent) nicht, 267 (24 Prozent) wurde entsprochen. Nur ein einziges Auskunftsersuchen wurde erst gar nicht gestellt, da die Staatsanwaltschaft den Antrag abgelehnt hatte. 85 Prozent der Auskunftsersuchen zielten auf IP-Adressen und damit auf die Internetkommunikation ab.

Die Bundesregierung gibt nicht genau an, welche Telekommunikationsunternehmen je nach GeschĂ€ftsmodell noch Verbindungsdaten in einem Zeitraum bis zu sechs Monaten speichern. Sie teilte lediglich mit, dass die Unternehmen dies "zum Teil" tun. Es sei der Polizei zum Zeitpunkt der Anfrage nicht bekannt, welches GeschĂ€ftsmodell das betroffene Telekommunikationsunternehmen verwendet. Die Zahlen lassen jedoch darauf schließen, dass ein Großteil der Telekommunikationsverbindungsdaten nicht mehr gespeichert wird. In den FĂ€llen, in denen Telekommunikationsanbieter keine Auskunft gaben, konnten 56,3 Prozent der FĂ€lle nicht, 18,5 Prozent unvollstĂ€ndig und 25,2 Prozent erst zu einem spĂ€teren Zeitpunkt aufklĂ€ren. Dabei ist nicht bekannt, welche Art von FĂ€llen in welchem Ausmaß betroffen ist.

In Hinblick auf die aktuelle Diskussion um eine modifizierte Vorratsdatenspeicherung nach dem US-Vorbild des Quick-Freeze [3] lieferte die Antwort der Bundesregierung wenig weiterfĂŒhrende Angaben. Zwischen dem Zeitpunkt, an dem das BKA Kenntnis von einer Straftat erlangt, und einem Auskunftersuchen vergehen in 93 Prozent der FĂ€lle nach Angaben der Bundesregierung sieben oder weniger Tage. Über den Zeitraum zwischen einer strafrechtlich relevanten Internetverbindung und einem Auskunftersuchen liegen keine Zahlen vor. Bei Quick Freeze geht es darum, fĂŒr einen kurzen, klar definierten Zeitraum bestimmte Telekommunikationsverbindungsdaten zu speichern. Diese sollen dann von Sicherheitsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dĂŒrfen. DarĂŒber wird derzeit diskutiert. (anw [4])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1147272

Links in diesem Artikel:
[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/039/1703974.pdf
[2] https://www.heise.de/news/BKA-sieht-Loeschen-statt-Sperren-von-Kinderpornos-weiter-skeptisch-1125136.html
[3] https://www.heise.de/news/FDP-Quick-Freeze-als-verfassungskonforme-Alternative-zur-Vorratsdatenspeicherung-1134049.html
[4] mailto:anw@heise.de