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Urheberrechtsreform: Bundestag stimmt für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Stefan Krempl

(Bild: DesignRage/Shutterstock.com)

Der Bundestag hat den Entwurf zur Urheberrechtsnovelle beschlossen. Inhalte-Schnipsel bleiben lizenzierungsfrei, Rechteinhaber erhalten einen Sperrknopf.

Nach einer hitzigen Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag die seit Monaten umstrittene Urheberrechtsreform mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Kern der Initiative ist ein neues "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz" (UrhDaG). Damit wollen die Abgeordneten Upload-Plattformen wie YouTube, Facebook und Twitter stärker in die Pflicht nehmen und Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie umsetzen, was in diesem Fall ohne Upload-Filter nicht geht. AfD, FDP und die Linke lehnten das Vorhaben ab, die Grünen enthielten sich.

Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Gesetzgeber von August an die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche [1]. Um unverhältnismäßige Blockaden entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, sind besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe vorgesehen.

Das Parlament führt dazu das Konzept der urheberrechtlich "mutmaßlich erlaubten Nutzungen" auf Online-Plattformen ein. Damit sollen User Inhalte im geringfügigen Maß als legal kennzeichnen können, damit sie nicht direkt durch Upload-Filter blockiert werden.

Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für solche Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Die Klausel erstreckt sich auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und grundsätzlich zulässige Auszüge zu den genannten Zwecken "mit anderem Inhalt kombinieren". Die im Netz beliebten Memes sowie etwa Remixe, Fan Art und gesampelte Mini-Stücke sollen unter diesen Bedingungen weiterhin veröffentlicht und verbreitet werden können.

Für gesetzlich erlaubte Nutzungen von Karikaturen, Parodien und Pastiches müssen Diensteanbieter eine Vergütung zahlen. Zitate oder die Veröffentlichung von Bildern, die unter die Panoramafreiheit fallen, bleiben auch beim Verbreiten über Upload-Plattformen abgabenfrei. Eine entsprechende Änderung [2] am Regierungsentwurf [3] setzte Schwarz-Rot durch, um der Kritik aus Zivilgesellschaft [4] und Rechtswissenschaft [5] Rechnung zu tragen.

Maßnahmen wie der Einsatz von Filtern sollen laut der Novelle nicht dazu führen, dass von Nutzern hochgeladene Inhalte, die unter die Bagatellausnahmen fallen oder bei denen sonst kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt, nicht verfügbar sind. Dafür wird ein Beschwerdeverfahren eingeführt. Rechteinhaber erhalten aber einen "roten Knopf" zum unverzüglichen Blockieren insbesondere von "Premiuminhalten". Damit soll der Schaden in Grenzen gehalten werden, wenn ein Nutzer fälschlicherweise behauptet, dass ein Upload rechtlich zulässig sei.

Eine Beschwerde gegen eine Sperre ist nicht möglich bei Nutzungen von Filmwerken oder Laufbildern bis zum Abschluss ihrer erstmaligen öffentlichen Wiedergabe, insbesondere während Live-Streams von Sportveranstaltungen. Voraussetzung ist, dass der Rechtsinhaber eine Blockade vom Anbieter verlangt und die hierfür erforderlichen technischen Angaben macht. Andererseits sind YouTube & Co. während laufender Beschwerdeverfahren nicht für die Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen verantwortlich. Sie haften hier nur bei schuldhaften Pflichtverstößen auf Schadensersatz.

Welche Folgen Upload-Filter haben, sollen Experten ausloten können. Diensteanbieter müssen ihnen "zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung Zugang zu Daten über den Einsatz von Verfahren zur automatisierten und nicht automatisierten Erkennung und Blockierung von Inhalten" geben, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Betreibers dem nicht entgegenstehen. Dieser hat "Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten in angemessener Höhe".

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Kreative sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Dies gilt für Urheber sowie ausübende Künstler und Fotografen. Entsprechende Ansprüche können nur über Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden. Diese dürfen vom Anbieter Auskunft über die vergütungspflichtigen Nutzungen auf der Plattform verlangen.

Die Volksvertreter führen auch wieder ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet ein, nachdem der erste Anlauf aus formalen Gründen vorm Europäischen Gerichtshof gescheitert war [7]. Dazu heißt es in der Begründung, dass sich dieses Recht auch auf Vervielfältigungen für Online-Nutzungen beziehe wie das "Versenden von E-Mail-Newslettern mit Inhalten aus Presseveröffentlichungen an einzelne Nutzer". Einzelne Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einem geschützten Beitrag dürfen frei verwendet werden, das Setzen von Links bleibt genauso erlaubt wie private Verwendungen.

Der Bundestag greift auch den Vorschlag des Bundesrats [8] auf, die gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht und Lehre, für die wissenschaftliche Forschung einschließlich Text und Data Mining sowie durch Kulturerbe-Einrichtungen vollständig zu entfristen. Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen sowie zur wissenschaftlichen Forschung dürfen über diese Intranetklausel [9] demnach dauerhaft für nicht kommerzielle Zwecke bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben werden.

"Sie haben Upload-Filter eingeführt" und so "ihr Versprechen [10] gebrochen", warf Roman Müller-Böhm (FDP) der Koalition vor. Die als "Unschuldsvermutung" eingeführte Bagatellausnahme stelle einen europäischen Alleingang dar. Die Linke Petra Sitte monierte, dass der Einsatz von Upload-Filtern von Entwurf zu Entwurf ausgeweitet worden sei. Neben den Nutzern lasse Schwarz-Rot Kreative ebenfalls im Stich, da sie das Urhebervertragsrecht nicht hinreichend stärke. Es fehle ferner nach wie vor eine Vorgabe zum Ausleihen von E-Books über Büchereien.

Es sei richtig, "die Plattformen in die Verantwortung zu nehmen", meinte die Grüne Tabea Rößner. Die Ansprüche auf angemessene Vergütung könnten aber nicht durch eine Verbandsklage geltend gemacht werden. Beim Leistungsschutzrecht hätten die Urheber wenigstens zur Hälfte beteiligt werden sollen. Vieles Murx bleibe bei den mutmaßlich erlaubten Nutzungen, die Kommunikationsfreiheit werde nicht ausreichend geschützt. Musikern könne bei Konzerten so öfter der Live-Stream abgedreht werden. Tobias Peterka (AfD) erinnerte daran, dass Upload-Filter vor zwei Jahren zehntausende Menschen auf die Straße getrieben hätten. Meinungsfreiheit lasse sich nicht in ein Karree von 15 Sekunden pressen. [11]

"Wir machen das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", verteidigte Johannes Fechner (SPD) das "ganz wichtige Gesetz". Es sei ein guter Ausgleich zwischen den einzelnen Interessenträger gelungen. Das befürchtete Ende des freien Internets falle aus, unterstrich sein Parteikollege Jens Zimmermann. Ohne den Druck der Demonstranten würde das Gesetz noch ganz anders aussehen. Man habe aber auch die Bedenken von Künstlern [12] ernst genommen. Ansgar Heveling (CDU) verwies vor allem auf die erstmalige Vergütungspflicht von Plattformen für hochgeladene Inhalte, die den Kreativen zugute komme.

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen, Wissenschaftler [13] und Verbände [14] befürchten, dass mit der Reform trotz der Korrekturen der Parlamentarier angesichts eines überkomplexen Beschwerdeverfahrens vermehrt legale Inhalte gesperrt werden. Upload-Filter seien anfällig für Missbrauch. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) will solche Fälle sammeln [15] und nötigenfalls von dem neuen Verbandsklagerecht Gebrauch machen, um die Nutzungsrechte gerichtlich durchzusetzen. Ob die der Novelle zugrundeliegende EU-Richtlinie [16] mit der Grundrechtecharta vereinbar ist, wird der Europäische Gerichtshof in Kürze klären [17].

Google kündigte an, bei der Umsetzung des Leistungsschutzrechts mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten zu wollen, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten jenseits der "Snippet-Ausnahme" zu erreichen. Ziel sei es, weiterhin einen "Zugang zu verlässlichen, relevanten Informationen" sicherzustellen und "gleichzeitig den Journalismus in Deutschland weiter zu unterstützen", ohne dabei wichtige Prinzipien des offenen Internets zu verletzen. Der Konzern verwies zudem auf sein millionenschweres Lizenzprogramm Google News Showcase [18], an dem bereits über 30 deutsche Presseverlage teilnähmen.

(bme [19])


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https://www.heise.de/-6051026

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-urheberrecht-binnenmarkt-842596
[2] https://www.heise.de/news/Koalition-bei-Urheberrechtsreform-einig-Zitate-bleiben-verguetungsfrei-6048486.html
[3] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Bundesregierung-billigt-Upload-Filter-und-Sperrknopf-5044702.html
[4] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Wenn-der-Nutzer-im-Kampf-gegen-Filter-als-Taeter-haftet-6012039.html
[5] https://www.heise.de/news/Urheberrechtler-Wir-sollten-uns-das-Zitatrecht-nicht-erkaufen-muessen-6027031.html
[6] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[7] https://www.heise.de/news/EuGH-Deutsches-Leistungsschutzrecht-fuer-Verlage-nicht-anwendbar-4521515.html
[8] https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Bundesrat-freundet-sich-mit-Upload-Filtern-an-5999740.html
[9] https://www.heise.de/news/Zwischenloesung-im-Streit-ueber-Verguetungsregel-fuer-digitale-Semesterapparate-3581582.html
[10] https://www.heise.de/news/EU-Urheberrechtsreform-Reform-endgueltig-beschlossen-4399418.html
[11] https://www.heise.de/news/Copyright-Reform-Zehntausende-demonstrieren-in-Berlin-gegen-Upload-Filter-4347219.html
[12] https://www.heise.de/news/Urheberrecht-Peter-Maffay-Helene-Fischer-Co-gegen-15-Sekunden-Regel-6031027.html
[13] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-Wenn-der-Nutzer-im-Kampf-gegen-Filter-als-Taeter-haftet-6012039.html
[14] https://www.heise.de/news/Providerverband-eco-warnt-Mit-der-Urheberrechtsreform-kommen-die-Uploadfilter-6049539.html
[15] https://freiheitsrechte.org/urheberrecht/
[16] https://www.heise.de/news/EU-Urheberrechtsreform-Reform-endgueltig-beschlossen-4399418.html
[17] https://www.heise.de/news/Polen-zieht-gegen-EU-Richtlinie-zum-Urheberrecht-vor-EuGH-4432027.html
[18] https://www.heise.de/news/Google-weitet-News-Showcase-aus-Neue-Partner-und-erste-Auswertung-6003210.html
[19] mailto:bme@heise.de