Urteil: Whatsapp muss deutsche AGB bereitstellen
Gegen den zu Facebook gehörenden Messenger-Anbieter Whatsapp erging am Landgericht Berlin ein VersÀumnisurteil, das in zwei Wochen rechtskrÀftig werden könnte.
Das US-Unternehmen Whatsapp stellt die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen [1] (AGB) fĂŒr seine Messenger-App auf der ansonsten deutschsprachigen Website nur in englischer Sprache zur VerfĂŒgung. Dies ist Nutzern in Deutschland nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin [2] nicht zumutbar (Az. 15 O 44/13 ). Es sei nicht zu erwarten, dass jeder Verbraucher die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen kann. AuĂerdem enthĂ€lt die Website dem Gericht zufolge kein vollstĂ€ndiges Impressum.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv [3]), nachdem er Whatsapp bereits im Jahr 2012 aus denselben GrĂŒnden zweimal erfolglos abgemahnt hatte. Das Gericht wies in der UrteilbegrĂŒndung darauf hin, dass es die Klage nebst Ăbersetzung "förmlich am Sitz der Beklagen" zustellen hat lassen. Am 23. Juli 2013 erhielt das Gericht aus den USA demnach die RĂŒckmeldung, dass Whatsapp am Firmensitz im kalifornischen Santa Clara die Entgegennahme amtlicher Dokumente verweigert habe. Auch zur Verhandlung erschien kein Vertreter von Whatsapp, weshalb nun ein VersĂ€umnisurteil erging.
Das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen hat zwei Wochen ab Zustellung Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen, ansonsten wird es rechtskrĂ€ftig. Wenn das Urteil rechtskrĂ€ftig wird, muss Whatsapp zukĂŒnftig in Deutschland auch deutschsprachige Vertragsbedingungen verwenden und ein vollstĂ€ndiges Impressum bereithalten. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, "diese zu vollstrecken am Chief Executive Officer", wie es im Urteil heiĂt.
Dass die AGB oder besser "Terms of Service" von Whatsapp durchaus ĂŒberraschende Passagen haben, wurde just in dieser Woche Thema in den deutschen Medien. Stein des AnstoĂes war Abschnitt 5B [4]: Darin rĂ€umt sich das Unternehmen das Recht ein, Texte und Bilder weltweit und kostenfrei nutzen zu können â und zwar auch in verĂ€nderter Form und etwa zu Werbezwecken. Die Interpretationen dieses Abschnitts gingen sogar unter Rechtsexperten weit auseinander. (hob [5])
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- http://www.whatsapp.com/legal/#TOS
- http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/WhatsApp-LG-Berlin-15_0_44_13.pdf
- http://www.vzbv.de
- https://www.heise.de/news/Whatsapp-AGB-Verwirrung-um-Nutzungsrechte-2196779.html
- mailto:hob@ct.de
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