VG Wort verklagt Fujitsu Siemens auf Urheberrechtsabgabe

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort will ihre Forderung nach Urheberrechtsabgaben für PCs vor Gericht erstreiten.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Verwertungsgesellschaft VG Wort will ihre Forderung nach Urheberrechtsabgaben für PCs vor Gericht erstreiten. Die VG Wort habe stellvertretend für die Gesamtbranche vor dem Landgericht München eine Klage gegen den Computerhersteller Fujitsu Siemens eingereicht, teilten der Branchenverband Bitkom und das Unternehmen mit. Die VG Wort fordere für jeden Computer, der in Deutschland seit Anfang 2001 verkauft wurde, eine Urheberrechtsabgabe von 30 Euro. Bis dato beliefen sich die Gesamtforderungen der VG Wort somit auf mehr als 500 Millionen Euro, meint der Bitkom.

Dass sowohl Bitkom als auch Fujitsu-Siemens die Abgabe ablehnen, verwundert nicht: Seit langem wogt der Streit zwischen PC-Industrie und Verwertungsgesellschaften um Urheberrechts-Abgaben auf PCs. "Eine Abgabe auf PCs ist in keiner Weise gerechtfertigt.", kommentiert Bernhard Rohleder, Geschäftsführungsvorsitzender des Bitkom. Für Peripheriegeräte wie CD- und DVD-Brenner, die in ihrer Funktion herkömmlichen Vervielfältigungsgeräten nahe kämen, würden seit kurzem Abgaben gezahlt. "Für PCs gibt es Technologien, die eine individuelle Vergütung der Urheber problemlos möglich machen. Durch die geforderten Pauschalabgaben würde ein riesiges Umverteilungssystem in Gang gesetzt, das mit Marktwirtschaft nichts mehr zu tun hat", meinte Rohleder.

Die IT-Branche drängt seit langem darauf, das Verwertungssystem für digitale Medien grundsätzlich von Pauschalabgaben auf eine individuelle Abrechnung per Digital Rights Management umzustellen. Die Pauschalabgeltung von Urheberrechtsansprüchen bei Privatpersonen wurde zu Zeiten analoger Speicherverfahren eingeführt, als DRM-Systeme technisch kaum realisierbar waren. Zusätztlich wurde als Argument für Pauschalabgaben aber auch ins Feld geführt, damit könne eine aufwendige, gezielte Kontrolle des einzelnen Verbrauchers vermieden werden. Durch die Pauschalabgabe wurden dann auch Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für rein private Zwecke abgegolten. Dies führen die Verwertungsgesellschaften weiterhin als Argument für die Pauschalabgaben ins Feld: Nur sie gewährleisteten, dass in Zukunft der Endverbraucher für seine Zwecke Privatkopien ziehen könne.

Der aktuelle Streit entzündet sich aber nicht nur grundsätzlich an der Frage, ob an Urheberrechts-Pauschalabgaben festgehalten werden soll, sondern an einer Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts. Sie hatte Anfang des Jahres festgelegt, dass auch auf Komplett-PCs eine Abgabe von 12 Euro zu zahlen sei, während die VG Wort in diesem Verfahren bereits 30 Euro verlangte. Fujitsu Siemens lehnte die Entscheidung damals ab, da der Konzern die Pauschalabgabe zumindest auf PCs in Frage stellt. Der Bitkom hatte vor kurzem erst eine Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die deutschen Urheberrechtsabgaben eingereicht; der Verband will auch beim "2. Korb" der Novellierung des Urheberrechts eine Abschaffung der Abgaben und den Übergang zu individuellen, DRM-gestützten Abrechnungen erreichen. (jk)