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Verbraucherzentrale kritisiert Apple und Google: DMA nicht vollstÀndig umgesetzt Update

Malte Kirchner
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(Bild: Shutterstock.com/ View Apart)

Seit dem 7. MĂ€rz ist der Digital Markets Act fĂŒr Digitalkonzerne in Kraft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass nicht alles umgesetzt wurde.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass Apple und Google die Vorgaben des europĂ€ischen Digital Markets Act (DMA) zum Stichtag 7. MĂ€rz nicht komplett umgesetzt haben. Relevante Änderungen seien bei Nutzern von Android und iOS noch nicht vollstĂ€ndig angekommen, teilte der Verband mit. Der DMA soll fĂŒr mehr Wettbewerb und grĂ¶ĂŸere Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Die EuropĂ€ische Kommission mĂŒsse jetzt dafĂŒr sorgen, dass alle Regelungen des DMA umgehend und im Sinne der Verbraucher umgesetzt werden.

Konkret fehlt den VerbraucherschĂŒtzern zum Beispiel bei Android die Möglichkeit, jede vorinstallierte App wieder entfernen zu können. Zum Stichtag, als alle Regelungen des DMA verpflichtend wurden, habe kein Update des Betriebssystems Android 13 zur VerfĂŒgung gestanden, das daran etwas Ă€ndere. Ein großer Teil der Smartphone-Nutzer in Deutschland und der EU sei damit von den DMA-Neuerungen fĂŒr mobile Betriebssysteme vorerst ausgeschlossen, kritisiert der vzbv. Android 13 sei das gĂ€ngigste mobile Betriebssystem von Google [1] und wurde im Februar 2024 von 32 Prozent der Android-Nutzer in Europa verwendet.

Google sieht sich zu Unrecht kritisiert: "Schon vor dem Inkrafttreten des DMA ermöglichte Android seinen Nutzern, Apps auf ihren GerÀten zu deinstallieren. Wenn Nutzer andere Apps, App-Stores, Browser oder Suchmaschinen den vorinstallierten vorziehen, können sie diese einfach deaktivieren oder löschen und stattdessen andere Apps auswÀhlen", teilte ein Google-Sprecher heise online mit. Ein Update, das der vzbv vermisst hat, ist laut Google nicht erforderlich.

Apple brachte rechtzeitig zum DMA-Stichtag mit iOS 17.4 [2] ein Update heraus. Dieses steht fĂŒr GerĂ€te ab dem iPhone XS zur VerfĂŒgung, das im Jahr 2018 erschienen ist. Dennoch fehlt dem vzbv unter anderem die Möglichkeit, den Safari-Browser vollstĂ€ndig zu deinstallieren. Auch eine andere Karten-App als Apples lasse sich nicht zum Standard machen. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf.

Apple selbst hat in einem DMA Compliance Plan, der vergangene Woche veröffentlicht wurde [3], zumindest einen Zeithorizont genannt, bis wann diese Änderungen erfolgen sollen. Die Karten-App soll demzufolge allerdings erst bis MĂ€rz 2025 frei wĂ€hlbar sein. Die Möglichkeit, Safari zu deinstallieren und nicht nur den Standard-Browser wĂ€hlen zu können, sei bis Ende 2024 geplant. Apple hofft dabei offenbar auf das VerstĂ€ndnis der EU-Kommission und nennt in dem Dokument [4] vor allem Sicherheitsbedenken als große Herausforderung. FĂŒr die Umsetzung hatte Apple allerdings bereits einige Monate Zeit. Im Juli 2023 ist der DMA in Kraft getreten, spĂ€testens da waren die Forderungen abschließend bekannt.

"Damit haben viele Verbraucher:innen weiterhin nicht die Wahlfreiheit, die ihnen zusteht“, sagt Ramona Pop, VorstĂ€ndin des vzbv. "Gatekeeper wie Google, Apple, Meta oder Amazon haben großen Einfluss darauf, was die Menschen in Deutschland konsumieren. Wenn Plattformen dies zum eigenen Vorteil ausnutzen, schadet das auch dem Wettbewerb. Die EuropĂ€ische Kommission muss die Umsetzung aller Regelungen fĂŒr digitale MĂ€rkte durch die Gatekeeper genau beobachten, entschieden gegen VerstĂ¶ĂŸe vorgehen und im Zweifelsfall Untersuchungsverfahren einleiten."

Die Untersuchung des vzbv fand auf Basis der vorliegenden Informationen auf einem Apple iPhone SE 2 mit dem Betriebssystem iOS 17.4 und einem Samsung Galaxy S20 mit dem Betriebssystem Google Android 13 statt. Beide Smartphones wurden fĂŒr den Test auf die Werkseinstellungen zurĂŒckgesetzt. Die Auswertung erfolgte anhand eines entwickelten Kategoriensystems, das sich an den Gesetzesvorgaben orientiert. Die PrĂŒfung erfolgte nach Veröffentlichung von iOS 17.4 am 6. MĂ€rz und fĂŒr Android am Stichtag 7. MĂ€rz 2024.

Der vzbv hat in einem ersten Check die Umsetzung von Art. 6(3) (Deinstallation vorinstallierter Software und Standardeinstellungen) und 6(4) (Installation von Software-Anwendungen Dritter) des DMA fĂŒr Google und Apple geprĂŒft. Weitere PrĂŒfungen zur Einhaltung des DMA seitens der Gatekeeper, zu denen auch Meta, Amazon, Microsoft und Bytedance gehören, seien vorbehaltlich möglich.

Update

Eine Stellungnahme von Google wurde hinzugefĂŒgt.

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(mki [6])


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  1. https://www.heise.de/news/Die-meisten-Android-Smartphones-nutzen-Android-13-9349642.html
  2. https://www.heise.de/news/Sideloading-und-mehr-in-iOS-17-4-Diese-Features-bringt-das-iPhone-Update-9645818.html
  3. https://www.heise.de/news/Apple-vereinfacht-Browser-Wechsel-und-Umzug-auf-Android-9649855.html
  4. https://www.apple.com/legal/dma/dma-ncs.pdf
  5. https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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