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VeriSign zieht Antrag auf Domain-Schnellsperrung zurĂŒck

Monika Ermert

Das Unternehmen hatte bei der ICANN das Recht beantragt, missbrÀuchlich genutzte Domains auf dem kurzen Dienstweg vom Netz zu nehmen. In anderen LÀndern wird dies bereits praktiziert.

VeriSign [1] hat einen Antrag [2] auf Zulassung eines neuen "Registry-Dienstes" fĂŒr Malware-Scans und erleichterte Take-Downs von Domains (.com, .net- und .name) bei der ICANN [3] nach nicht einmal vier Tagen wieder zurĂŒckgezogen. Eine Sprecherin von VeriSign wollte keine Angaben zur BegrĂŒndung machen.

Ziel der seit rund einem halben Jahr vorangetriebenen Initiative war die Verankerung einer neuen Abuse-Politik, die VeriSign erlauben sollte, Domains zu verweigern, zu schließen, zu transferieren oder zu blockieren. Dies sollte ermöglicht werden, wenn dafĂŒr BeschlĂŒsse oder Aufforderungen von Behörden und Strafverfolgern vorliegen oder wenn diese die Sicherheit und IntegritĂ€t des Netzes gefĂ€hrden, weil sie beispielsweise mit Malware infiziert sind.

Registrare und kritische Beobachter fĂŒrchteten, dass mit der geplanten Regelung die Schwelle fĂŒr Interventionen deutlich herabgesetzt wĂŒrde. Denn die Liste fĂŒr Sperrungen enthielt auch so schwammige Bedingungen wie das Verhindern jeglicher Haftbarkeit von VeriSign in strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Verfahren. Von Seiten der Domainregistrare habe es erhebliche Bedenken gegen den Vorstoß gegeben, sagte Tom Keller, Leiter Domainservices bei 1&1 [4]. Selbst der als optional deklarierte Malware-Scanning Dienst sei dann problematisch, wenn er zum Anlass fĂŒr durch Dritte beschlossene Sperrungen werde.

Eine vergleichbare Anti-Malware-Intitiative lĂ€uft seit knapp einem Jahr bereits bei der ch- und li-Registry Switch [5]. Dort wurden seit dem Start Ende November 2010 "nahezu 1000 Webseiten gesĂ€ubert". Wer nicht innerhalb von einem Tag auf eine Malware-Meldung reagiert, wird von der Switch zunĂ€chst fĂŒr fĂŒnf Tage gesperrt. Im ersten und zweiten Quartal betraf das laut Angaben der Switch 99 beziehungsweise 53 Seiten. Die Erfahrungen seien durchweg positiv, sagte Switch-Sprecher Marco D'Alessandro. Anders als im Fall VeriSign wurde die Malware-Sperrung ĂŒbrigens gleich per Gesetzesverordnung geregelt.

Eine Politik fĂŒr rasche Domainsperrungen ohne GerichtsbeschlĂŒsse wird aktuell auch bei der britischen Nominet [6] (.uk) diskutiert [7]. Eine dafĂŒr eingesetzte Arbeitsgruppe sei sich einig, dass es ein Eilverfahren fĂŒr Sperren fĂŒr FĂ€lle von Strafverfolgungsbehörden festgestellter krimineller AktivitĂ€ten geben solle. Anders als von VeriSign geplant, sollen derartige Sperren jedoch als "ultima ratio" und in eng aufs Strafrecht beschrĂ€nkten FĂ€llen zum Einsatz kommen. (rei [8])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1360652

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.verisign.com
[2] http://www.icann.org/en/registries/rsep/verisign-com-net-name-request-10oct11-en.pdf
[3] http://www.icann.org/
[4] http://www.1und1.de
[5] https://www.switch.ch/de/about/news/2011/malware140711.html
[6] http://www.nic.uk/
[7] http://www.nominet.org.uk/policy/issuegroups/current/criminalactivity/
[8] mailto:rei@heise.de