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Verleger bekräftigen Forderung nach Leistungsschutzrecht

Andreas Wilkens

Zeitschriften- und Zeitungsverleger haben anlässlich des medienforums.nrw und einer Anhörung im Bundesjustizministerium ihre Haltung betont, das Urheberrecht müsse durch ein eigenes Schutzrecht für Presseverlage ergänzt werden

Christian Nienhaus, Vorsitzender des Zeitungsverlegerbands Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) und Geschäftsführer der Mediengruppe WAZ, hat die Forderung der Zeitungsverleger nach einem Leistungsschutzrecht bekräftigt. Auf dem medienforum.nrw [1] in Köln sagte [2] Nienhaus, "Unternehmen wie Google leben davon, systematisch unsere Inhalte abzugreifen. Deswegen brauchen wir ein eigenes Leistungsschutzrecht, um unser Eigentum zu schützen". Das aus dem Jahr 1965 stammende Urheberrecht bilde angesichts der rasanten Entwicklung des Internets die veränderte Wirklichkeit in diesem Bereich nicht mehr ab. Es müsse dringend durch ein eigenes Schutzrecht für Presseverlage ergänzt werden.

Nienhaus kritisierte auch das Verhalten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF im Internet. Der mit dem jüngsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag [3] eingeführte Drei-Stufen-Test werde bei mobilen Anwendungen von ihnen "glatt ignoriert". Ein "unkritisches Durchwinken textlastiger Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet durch die Aufsichtsgremien" beeinträchtige die Entwicklungsperspektiven der privaten Medien.

Zum Thema Leistungsschutzrecht fand am Montag im Bundesjustizministerium in Berlin eine nicht-öffentliche Anhörung statt. Die Verleger hatten vorab ein Eckpunktepapier erstellt, das an die Öffentlichtkeit [4] geraten ist. Demnach sollten "auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc." schutzwürdig sein, soweit sie "einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe" in Verbindung mit dem Titel eines Presseerzeugnisse dienten. Hubert Burda, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), betonte [5] vor der Anhörung die Bedeutung der freien Presse für Demokratie und Wissensgesellschaft. Der IT-Branchenverband Bitkom hingegen hatte vorige Woche in ungewöhnlich scharfer Form gegen die Forderungen der Verleger zur Ausweitung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet protestiert [6]. (anw [7])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1030642

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.medienforum.nrw.de/
[2] http://www.presseportal.de/pm/6936/1639267
[3] https://www.heise.de/news/Neue-Regeln-fuer-oeffentlich-rechtliche-Online-Angebote-213153.html
[4] https://www.heise.de/news/Leistungsschutzrecht-soll-Snippets-erfassen-1025613.html
[5] http://www.presseportal.de/pm/8830/1638961/vdz_verband_deutscher_zeitschriftenverleger
[6] https://www.heise.de/news/IT-Branchenverband-stemmt-sich-gegen-Leistungsschutzrecht-1029643.html
[7] mailto:anw@heise.de