Vermittlungsausschuß: Weitere Ausnahmen vom Lauschangriff beschlossen

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in der ersten Runde im Vermittlungsausschuß gegen die Stimmen der Union durchgesetzt.

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Von
  • Florian Rötzer

Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich in der ersten Runde im Vermittlungsausschuß gegen die Stimmen der Union durchgesetzt. Neben Abgeordneten, Strafverteidigern und Geistlichen sollen jetzt auch die Berufsgruppen der Journalisten, Ärzte und Anwälte vom Großen Lauschangriff ausgenommen werden. Die Verfassungsänderung, die für den Großen Lauschangriff notwendig war, hatte am 6. 2. die notwendige Mehrheit mit den Stimmen der von der SPD geführten Länder gefunden. Umstritten waren nur die Ausführungsbestimmungen. Die Gesetzesvorlage geht jetzt zurück an den Bundestag - und es wird im beginnenden Wahlkampf auf die Position der FDP ankommen, wie die Entscheidung ausfällt.

Siehe auch die Glosse anläßlich der Grundgesetzveränderung in Telepolis: Die Diskussion um den Großen Lauschangriff - eine Farce. (fr)