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Viel Rot: Berliner Datenschutzbeauftragte aktualisiert Videokonferenz-Liste

Eva-Maria Weiß

(Bild: Shutterstock/Andrey_Popov)

Laut einem erneuten Test der gÀngigen Videokonferenzsysteme durch die Berliner Datenschutzbehörde bestehen nach wie vor zahlreiche MÀngel.

Rot, Rot, Rot – die Liste der Videokonferenzdienste, die sich die Berliner Datenschutzbehörde angeschaut hat, steht eher auf Stop als Go. Das Ampelsystem bescheinigt den meisten Anbietern keinen ausreichenden Datenschutz. So lautete das Ergebnis auch vor einem Jahr schon.

Allerdings sagt die Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, auch, es gÀbe inzwischen ausreichend Dienste, die rechtskonform einsetzbar seien. Dazu zÀhlt sie etwa alfaview, die Videodienste von mailbox.org und Wire, mehrere Dienste, die auf Jitsi basieren sowie BigBlueButton.

Durchgefallen sind laut Datenschutzbeauftragter [1] Zoom, TeamViewer, die Microsoft-Dienste Skype und Teams, GoToMeeting, Google Meet, Cisco Webex und auch frei verfĂŒgbare Jitsi-Angebote, ohne dass diese konkret einzeln aufgelistet werden. Rot bedeutet, so steht es in der Liste: "Es liegen MĂ€ngel vor, die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen und deren Beseitigung vermutlich wesentliche Anpassungen der GeschĂ€ftsablĂ€ufe erfordert." Zu diesen gehören MissstĂ€nde, die bereits im Vertrag aufgefĂŒhrt werden, etwa ein unzulĂ€ssiger Datenexport, aber auch Dienstleister, die nicht im Vertrag auftauchen und daher nicht gestattet sind.

Webex rutschte sogar von einer gelben Ampel vergangenes Jahr, die fĂŒr leicht behebbare MĂ€ngel steht, zu einem roten Licht – Ciscos Webex Meetings wegen des Vertrags, Ciscos Webex Meetings ĂŒber Telekom wegen Dienstleister- und Export-Problemen. Zoom etwa weise vertragliche MĂ€ngel auf, hat aber seit der letzten ÜberprĂŒfung die Ende-zu-Ende-VerschlĂŒsselung eingefĂŒhrt [2].

Smoltczyk hatte sich vergangenes Jahr wegen ihrer ersten Beurteilung mit Microsoft angelegt [3]. WÀhrend sie das Schrems-II-Urteil und damit das Ende des Privacy-Shield-Abkommens dahin gehend auslegt, dass der Datenexport in die USA grundsÀtzlich nicht erlaubt ist, beruft sich Microsoft seither auf Standardvertragsklausen, die den Datenverkehr regeln, sollte es kein anderes Abkommen geben. Allerdings sehen sie vor, dass der Datenschutz auf demselben Niveau sein muss.

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(emw [5])


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https://www.heise.de/-5060322

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  1. https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf
  2. https://www.heise.de/news/Ende-zu-Ende-Verschluesselung-fuer-Zoom-Clients-ist-da-4940311.html
  3. https://www.heise.de/news/Berliner-Datenschutzbeauftragte-Schlechte-Noten-fuer-grosse-Videokonferenzdienste-4835808.html
  4. https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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