WIPO: Schutz für Whistleblower, keine Vertragskonferenz 2017

Die Mitgliedsstaaten der World Intellectual Property Organization wollen Whistleblower besser schützen. Auf neue Verträge zum Schutz von Geschmacksmustern oder „Rundfunksignalen“ konnten sich die Delegierten nicht einigen.

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WIPO: Schutz für Whistleblower, keine Vertragskonferenz 2017

WIPO-Generaldirektor Francis Gurry eröffnet die Generalversammlung 2016 in Genf.

(Bild: WIPO)

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Von
  • Monika Ermert

Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) soll künftig Whistleblower im eigenen Haus besser schützen und zudem die Mitgliedsstaaten umfassender über interne Untersuchungen informieren. Darauf einigten sich Regierungsvertreter zum Abschluss der WIPO-Generalversammlung am Dienstag in Genf.

Anlass war ein Eingriff von WIPO-Generaldirektor Francis Gurry in ein Ausschreibungsverfahren zur besseren Absicherung der IT der UN-Organisation. Ein zunächst interner Bericht des für alle UN-Behörden zuständigen Office of Internal Oversight Services (OIOS) hatte Gurry den Fehltritt bescheinigt. Weil Gurry laut OIOS-Bericht nicht selbst profitiert hat, sahen die WIPO-Mitglieder von Disziplinarmaßnahmen gegen den Australier ab. Doch soll die interne Aufsicht künftig auch die Mitgliedsstaaten über solche Vorgänge informieren hat.

Außerdem wurde Gurry beauftragt, die Transparenz von Ausschreibungsverfahren und den Schutz von Whistleblowern im eigenen Haus zu verbessern. Neben den Vorwürfen bezüglich der Ausschreibungspolitik war auch eine Auseinandersetzung zwischen Gurry und seinem ehemaligen Vize Gegenstand der Untersuchung, weil Gurry dabei auch DNA-Proben im eigenen Haus für angebracht hielt. Die deutsche Delegation und zahlreiche andere Mitglieder begrüßten die Maßnahmen für mehr Transparenz als richtige Lehre aus den Vorfällen.

In Bezug auf neue Schutzrechte für das Geistige Eigentum ist die Organisation dagegen nicht vorangekommen. Die Entscheidung für eine Vertragskonferenz zum Schutz industrieller Designs wurde ein ganzes Jahr verschoben und auch beim Broadcasting Treaty, über das seit Langem verhandelt wird, kamen die Delegierten nicht voran. Der Vertrag soll Rundfunkanbieter und möglicherweise auch Webcasting vor „Signalpiraterie“ schützen. (vbr)