ZPÜ: Urheberrechtsabgabe auf PCs nur aufgeschoben, nicht aufgehoben

Die vom Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) vergangene Woche erwirkte einstweilige Verfügung hat nach Einschätzung der ZPÜ allenfalls aufschiebende Wirkung. Die Urheberrechtsabgabe auf PCs sei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch gesamtvertraglich vereinbart.

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Von
  • Matthias Parbel

Der Zentralverband Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) habe betroffenen Marktteilnehmern und seinen eigenen Mitgliedern einen "Bärendienst" erwiesen, erklärte die bei der Gema für die Urheberrechtsabgabe auf PCs zuständige Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) in einer offiziellen Stellungnahme zu der am 19. Februar 2010 ergangenen einstweiligen Verfügung.

Der Zitco hatte sich an das Oberlandesgericht München gewandt, um die Verwertungsgesellschaft daran zu hindern, den Ende 2009 mit dem Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) ausgehandelten Tarif durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtskräftig werden zu lassen. Nach Auffassung der ZPÜ habe die erwirkte einstweilige Verfügung aber allenfalls aufschiebende Wirkung. Auch die vom Zitco geforderte und nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) vorgesehene empirische Untersuchung zur Nutzung von PCs für die Herstellung von Privatkopien sei im gegebenen Fall nicht erforderlich, da sich bereits die Gesamtvertragsparteien auf eine Vergütung geeinigt hätten.

Bei dieser Einschätzung beruft sich die Verwertungsgesellschaft auf die Marktbedeutung der im BCH organisierten PC-Anbieter hierzulande. Der Verband vertritt inzwischen mehr als zehn Mitglieder, zu denen insbesondere die Branchenschwergewichte Acer, Dell, Fujitsu und Hewlett-Packard zählen. Damit decke der BCH über 70 Prozent des deutschen PC-Geschäftes ab – und erfüllt somit in den Augen der ZPÜ alle Voraussetzungen, einen Gesamtvertrag für die Urheberrechtsabgabe abzuschließen. Der Zitco auf der anderen Seite vertritt vor allem regionale, eher mittelständische PC-Anbieter, die die vereinbarte Abgabe (13,65 Euro für PCs mit Brenner) grundsätzlich als zu hoch einstufen und sich daher überproportional belastet sehen. (map)