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Zugangsprovider-Haftung soll nicht erweitert werden

Monika Ermert

Eine Vertreterin der bei der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags federfĂŒhrenden rheinland-pfĂ€lzischen Staatskanzlei hat versucht, gegenĂŒber den betroffenen VerbĂ€nden mögliche MissverstĂ€ndnisse auszurĂ€umen.

Die Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages JMStV [1] soll keineswegs eine Kompletthaftung der Zugangsprovider fĂŒr Inhalte im Internet bringen. Das teilte eine Vertreterin der Staatskanzlei nach der gestrigen nicht-öffentlichen Anhörung zu dem Thema in Mainz auf Anfrage von heise online mit. Die VerbĂ€nde hatten vor der Anhörung Alarm [2] geschlagen, da sie das geltende abgestufte Haftungsregime des Telemediengesetzes (TMG) durch den von den Rundfunkreferenten vorgelegten Entwurf ausgehöhlt sahen. Derzeitige Praxis solle nicht geĂ€ndert werden, heißt es nun aus der Staatskanzlei. Auch BefĂŒrchtungen, dass Klassifizierungen jeglicher Inhalte fĂŒr private wie kommerzielle Anbieter verbindlich wĂŒrden, beruhten auf einem MissverstĂ€ndnis.

Der Anbieterbegriff sei im Entwurf deshalb geĂ€ndert worden, weil die BegrĂŒndung des gĂŒltigen JMStV auch schon einen weiter gefasster Anbieterbegriff enthalte. In der Praxis habe das zwar bisher keine Rolle gespielt, doch sollte bei der Neufassung fĂŒr "mehr Klarheit" gesorgt werden, sagte die Vertreterin der Staatskanzlei. Nun werde eine RĂŒckkehr zur alten Formulierung erwogen. Allerdings war die Kommission fĂŒr Jugendmedienschutz (KJM) schon frĂŒher der Auffassung, dass sie auch fĂŒr "Admin-C, Suchmaschinenbetreiber, Plattformbetreiber, Linksetzer und Anbieter von fremden Inhalten zustĂ€ndig sei. Alvar Freude, Sprecher beim AK-Zensur, forderte gegenĂŒber heise online, der engere Anbieterbegriff mĂŒsse klargestellt werden.

Ganz aus der Verantwortung entlassen seien die Zugangsprovider ohnehin nicht, sagte die Vertreterin der Staatskanzlei. Auflagen zur Sperrung einzelner Seiten seien vom TMG gedeckt. Es soll aber ganz sicher kein System fĂŒr das Sperren von Seiten und zur Zwangsklassifizierung errichtet werden. Vielmehr sollen den Eltern technische Möglichkeiten in die Hand gegeben werden, den Zugang ihrer Kinder einzuschrĂ€nken. Ein diesbezĂŒglicher Widerspruch im Text soll ausgerĂ€umt werden. Alvar Freude meinte dazu, kennzeichnen und filtern sei auch möglich, wenn es nicht im Gesetz stehe.

Die rheinland-pfÀlzische Staatskanzlei und ein Teil der VerbÀnde wollen Anreize schaffen, indem beispielsweise die Kennzeichnung einfach bewÀltigt werden kann. Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) arbeitet seit einiger Zeit an einem Tool, das die Klassifizierung von Angeboten handlicher machen soll. Dabei wird diskutiert, wie öffentliche Hand und Unternehmen bei der Entwicklung eines solchen Tools zusammenarbeiten können.

Verbandsvertreter zeigten sich nach den Worten aus der Staatskanzlei vorsichtig optimistisch. Nicht völlig ausgerĂ€umt sei aber beispielsweise das Problem, dass kĂŒnftig Anbieter von Inhalten, die sich vorwiegend an Erwachsene richten, eine mögliche GefĂ€hrdung von Jugendlichen unter 12 Jahren statt unter 14 zu berĂŒcksichtigen haben. FĂŒr die Online-Presse sehen Vertreter des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) darin eine unnötige VerschĂ€rfung. "Wir wollen, dass online nicht mehr verboten ist als offline", sagte VDZ-Vertreter Christoph Fiedler. Durch Klassifizierung und Filtern könnten möglicherweise 90 Prozent der Onlinepresse fĂŒr Kinder und Jugendliche vom Bildschirm verschwinden.

Der nĂ€chste Entwurf soll am 24. Februar in die Rundfunkkommission und am 25. MĂ€rz in die MinisterprĂ€sidentenkonferenz gehen. Einige VerbĂ€nde wollen weitere Stellungnahmen vorlegen, eine weitere Anhörung wird es aber nicht mehr geben. Der endgĂŒltige Entwurf muss anschließend alle 16 Landesparlamente passieren, bevor er möglicherweise am 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. (anw [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-916325

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.kjm-online.de/de/pub/recht/geset%20ze_und_staatsvertraege/jugendmedienschutz-staatsvertr.cfm
[2] https://www.heise.de/news/Lob-und-Tadel-fuer-Plaene-zum-Jugendmedienschutz-912908.html
[3] mailto:anw@heise.de