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eBay gewinnt auch Berufungsverfahren gegen Tiffany

Peter-Michael Ziegler

Der Online-Auktionsbetreiber eBay hat sich im Streit um die Verantwortung fĂŒr gefĂ€lschte Produkte des US-Schmuckkonzerns Tiffany & Co., die auf der eBay-Auktionsplattform eingestellt worden waren, vor dem "United States Court of Appeals for the Second Circuit" durchgesetzt. Die Berufungsrichter fanden aber auch ein Haar in der eBay-Suppe.

Der Online-Auktionsbetreiber eBay [1] hat sich im Streit um die Verantwortung fĂŒr gefĂ€lschte Produkte des US-Schmuckkonzerns Tiffany & Co. [2], die auf der eBay-Auktionsplattform eingestellt [3] worden waren, auch vor dem "United States Court of Appeals for the Second Circuit" durchgesetzt. Die Berufungskammer folgte der Auffassung des zustĂ€ndigen Richters am "United States District Court for the Southern District of New York", der im Juli 2008 festgestellt hatte [4], dass es nicht primĂ€r die Aufgabe von eBay sei, die Einhaltung von MarkenrechtsansprĂŒchen zu ĂŒberwachen, sondern von Firmen wie Tiffany.

Tiffany hatte eBay bereits im Jahr 2004 verklagt [5], nachdem das Unternehmen eigenen Angaben zufolge herausfand, dass es sich bei einem Großteil der bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte um FĂ€lschungen handelte. Daraufhin wollte der Schmuckkonzern eine gerichtliche VerfĂŒgung erreichen, die eBay zur PrĂŒfung der Angebote zwingt. Der New Yorker Bezirksrichter befand jedoch, dass allein das Wissen, dass Markenverletzungen auf den eBay-Seiten vorkommen können, eine solche VerfĂŒgung nicht begrĂŒnde. Es reiche vielmehr aus, dass eBay Produkte unverzĂŒglich entferne, wenn das Unternehmen auf Markenrechtsverletzungen hingewiesen werde.

Die Berufungsrichter fanden aber auch ein Haar in der eBay-Suppe. So muss sich das Unternehmen unter UmstĂ€nden fĂŒr Anzeigen verantworten, in denen frĂŒher damit geworben wurde, dass auf eBay "Tiffany-Produkte zu niedrigen Preisen" zu finden seien. Da eBay zu dem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sei, dass auf der Auktionsplattform viele gefĂ€lschte Tiffany-Produkte platziert wurden, so die Berufungskammer, hĂ€tte das Unternehmen potenzielle Kunden womöglich vor betrĂŒgerischen GeschĂ€ften warnen mĂŒssen. Die Richter verwiesen den Fall deshalb zurĂŒck an das New Yorker Bezirksgericht, das diesen Punkt nun noch einmal prĂŒfen soll [6] (PDF-Datei) . (pmz [7])


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https://www.heise.de/-974682

Links in diesem Artikel:

  1. http://www.ebay.com/
  2. http://www.tiffany.com/
  3. https://www.heise.de/news/Rechtsstreit-zwischen-eBay-und-Tiffany-geht-in-die-naechste-Runde-195100.html
  4. https://www.heise.de/news/eBay-verfruehstueckt-Tiffany-vor-Gericht-186792.html
  5. https://www.heise.de/news/eBay-wegen-gefaelschter-Juwelen-vor-Gericht-199700.html
  6. http://www.ca2.uscourts.gov/decisions/isysquery/65a5a693-7086-4d06-a0d2-13e6c9981866/2/doc/08-3947-cv_opn.pdf
  7. mailto:pmz@ct.de