Constantin Film Verleih geht gegen Online-Filmbörse vor

Das deutsche Filmstudio hat gegen die Film-Auktions-Plattform Filmundo.de eine Einstweilige Verfügung erwirkt, nach der ein bestimmter Filmtitel dort nicht mehr angeboten werden darf.

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Von
  • Nico Jurran

Anwender, die die Filme Wrong Turn oder Wrong Turn 2 über die Film-Auktions-Plattform Filmundo.de anbieten wollen, wird dies derzeit mit dem Hinweis auf eine Einstweilige Verfügung verwehrt. Auf Nachfrage von heise online erklärte die ConWeSo GmbH als Betreiberin des Portals, dass ihr gerichtlich verboten worden sei, "Dritten die Gelegenheit zu gewähren, die ungeschnittene, deutschsprachige Version des Films 'Wrong Turn 2' beziehungsweise 'Wrong Turn 2 – Dead End' anzubieten". Erwirkt wurde die Einstweilige Verfügung durch den Constantin Film Verleih, der die Rechte am besagten Film für den deutschsprachigen Raum besitzt. Bei der ungeschnittenen deutschsprachigen Version handelt es sich um eine nicht von Constantin freigegebene Fassung des Horrorstreifens. Wahrscheinlich ist diese aus einer ungeschnittenen Version des Films entstanden, der (soweit möglich) die deutsche Tonspur verpasst wurde.

Laut ConWeSo war der Verleih bereits vor einiger Zeit an die Betreiberin des Online-Portals herangetreten und hatte die Löschung von Angeboten der Uncut-Version des Films verlangt. Dieser Aufforderung sei ConWeSo nach eigenen Angaben auch nach besten Kräften nachgekommen. Als dennoch Offerten der von Constantin ungeliebten Fassung auftauchten, forderte der Filmverleih laut Portalbetreiberin eine stärkere Kontrolle.

ConWeSo sah sich nach eigenen Angaben schon aus technischen Gründen nicht in der Lage, dieser Forderung nachzukommen. Daraufhin zog Constantin vor das Landgericht München I, das am 1. August die angesprochene Einstweilige Verfügung erließ (Aktenzeichen 7 O 12841/08). Da ConWeSo sich weiterhin außerstande sieht, das Angebot so genau zu filtern wie Constantin dies wünscht, wurde daraufhin die Erfassung von Angeboten, die den Titel "Wrong Turn" enthalten, komplett blockiert – mit der Folge, dass auch der erste Teil und die geschnittene Fassung nicht mehr angeboten werden können. Die Filmundo-Betreiberin hat nach eigenen Angaben bereits Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. (nij)