Datenschützer: Telecom-Paket der EU könnte Internetsperren erleichtern
Das EU-Parlament wird sich vor der Abstimmung über das Telecom-Paket noch über strittige Einzelfragen abstimmen. Unterdessen warnt der EU-Datenschützer, die Maßnahmen könnten den Einstieg in Sperrverfügungen nach französischem Modell erleichtern.
Der Streit um Warnmeldungen an potentielle Urheberrechtssünder durch Telekommunikationsanbieter und um die Frage, ob IP-Adressen persönliche Daten sind oder nicht, geht in eine Extrarunde im EU-Parlament. Das Parlament beriet in dieser Woche erneut die Novelle der Telekommunikationsrahmenrichtlinie samt der dazugehörigen Einzelrichtlinien ("Telecom-Paket"). In den kommenden zwei Wochen wird es nach Aussage eines Parlamentssprechers "eine Reihe von Treffen" geben, um vor der geplanten Abstimmung am 24. September eine "klare Position" zu den umstrittenen Themen zu finden. Der oberste EU-Datenschützer Peter Hustinx warnte unterdessen, das Telecom-Paket könnte einen Einstieg in Sperrverfügungen gegen potentielle Urheberrechtssünder nach französischem Modell erleichtern.
Catherine Trautmann, Berichterstatterin des Parlaments für die Richtlinie Elektronische Kommunikationsnetze und Dienste, bedauert in einer Pressemitteilung des Parlaments die Streiterei um die urheberrechtlichen Aspekte. Letztlich gehe es um telekommunkationsrechtliche Regelungen, bekräftigte ein Mitarbeiter der Abgeordneten. "Darin geht es normalerweise nicht um Inhalte", sagte er gegenüber heise online. Der Kampf gegen Piraterie werde zudem ein zentrales Thema in der geplanten Richtinie "Creative Content Online" sein.
Die vor der ersten Lesung von der Bürgerinitiative La Qadrature du Net verbreiteten Warnungen, dass die Neuregelung des Telekompaketes das französische System von Netzsperren für Urheberrechtssünder einführen würde, seien allerdings überzogen. Der Bericht des Binnenmarkts- und Verbraucherausschusses (IMCO) führe weder neue Regelungen zum Urheberrecht noch zum Datenschutz ein, argumentierte der Parlamentssprecher.
Die betreffenden Textstellen seien auf den Verbraucherschutz ausgerichtet und genau darum gehe es auch in den Vorschlägen von Malcolm Harbour, dem Berichterstatter zur Universaldienstrichtlinie und zur Richtlinie "ePrivacy". Verbraucher seien "berechtigt", über "einige mögliche Probleme informiert zu werden", etwa das Risiko, "Urheberrechte zu verletzen", oder aber über Gefahren durch gefälschte Medikamente. "Warum sollen wir nicht fordern, dass die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste öffentliche Mitteilungen verbreiten wie dies auch Rundfunkanstalten tun?"
Der Binnenmarktsausschuss sieht in seinen Empfehlungen aber auch noch vor, dass nationale Regulierer die Provider auffordern, bei der Verbreitung von "legalen Inhalten" zusammenzuarbeiten. "Diejenigen, die für illegale Aktivitäten verantwortlich sind, sollten schriftliche Warnungen erhalten, etwa bei Urheberrechtsverletzungen," so der Parlamentssprecher. Mindestens diese letzte Formulierung dürfte die Skepsis der Kritiker bis zur Abstimmung weiter wach halten.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich auf Anfrage des Parlaments noch einmal mit dem Urheberrechtsschutz per Telekom-Direktive befasst. In seiner Stellungnahme (PDF-Datei) lehnt Hustinx jegliches systematische Monitoring oder jede Filterung des Nutzungsverhaltens von Internetnutzern grundsätzlich ab. Vertretbar seien allenfalls Einzelmaßnahmen in begründeten Einzelfällen. Eine explizite Einführung der französischen Sperr-Strafen kann der EU-Datenschützer in den Vorschlägen nicht erkennen.
Als zu vage lehnte Hustinx drei Änderungsanträge ab, die sich mit den "Warnungen an Kunden" befassen. Die Verpflichtung zu Mitteilungen nach Verstößen gehören laut Hustinx nicht ins Telecom-Paket. Würden zudem die Änderungsanträge 30 und 130 des IMCO-Berichts unverändert übernommen, könnten sie Rechteinhabern erleichtern, das Nutzungsverhalten per IP-Adress-Monitoring kontinuierlich zu überwachen. Diese Anträge betreffen die datenschutzrechtliche Stellung von IP-Adressen. Ein erleichterter Zugriff auf IP-Adressen könnte, befürchtet Hustinx, ein Sperrregime befördern. Insofern könnte die Richtlinie letztlich als Einstieg in das eigentlich von den Parlamentariern nicht befürwortete Überwachungssystem dienen.
Zum Datenschutzcharakter von IP-Adressen rät Hustinx daher, auf die Verweise in der EU Datenschutzrichtlinie zurückzugreifen und keine eigene Regelung für IP-Adressen im Telecom-Paket vorzusehen. Die einschränkende Formulierung des Parlamentsausschusses für bürgerliche Rechte (LIBE), dass IP-Adressen nur persönliche Daten seien, wenn sie individuell zugeordnet werden könnten, sei unnötig. Auch eine Sonderregelung für die Speicherung von IP-Adressen aus Gründen der Netzsicherheit sei, wenn überhaupt, dann nur unter dem Vorbehalt der Datenschutzrichtlinie sinnvoll. (Monika Ermert) / (vbr)