EU vergibt Frequenzen für Car-to-Car-Communication

Im Bereich 5,9 GHz sollen "intelligente Autos" einander vor Gefahren wie Glatteis warnen oder Meldungen von Verkehrsmanagement-Zentralen entgegennehmen. Fragen zu Funkstandard und Datenschutz bleiben vorerst offen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Europäische Kommission hat ein EU-weit einheitliches Frequenzband für die so genannte kooperative Fahrzeugkommunikation in einem Frequenzbereich von 30 MHz im 5,9-GHz-Band reserviert. Damit will Brüssel eine einheitliche Grundlage für die Kommunikation von Fahrzeugen untereinander beziehungsweise zwischen Fahrzeugen und straßennahen Infrastrukturen schaffen. Die zuständigen nationalen Regulierungsbehörden werden in den kommenden sechs Monaten überall in Europa die Frequenzen zuweisen, ohne jedoch bereits bestehende Dienste wie zum Beispiel Amateurfunk zu verbieten, teilt die EU-Kommission heute mit.

Die heutige Kommissionsentscheidung ist Teil ihrer 2006 ergriffenen Initiative Intelligentes Fahrzeug, mit der die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden soll. Die Zielsetzung dabei: Den Straßenverkehr intelligenter organisieren und zugleich sicherer und umweltfreundlicher gestalten.

Als typischen Anwendungsfall für das auch als Car-to-Car-Communication bekannte Verfahren nennt die EU-Kommission die Warnung vor Glatteis auf einem bestimmten Streckenabschnitt. Überquert ein "intelligenter PKW" eine vereiste Brücke, könnte er nachfolgende Fahrzeuge per Funk warnen, bevor diese die Gefahrenstelle erreichen. Fahrzeuge mit Empfangseinrichtungen könnten ferner von einer Verkehrsmanagementzentrale über kurzfristige Straßensperrungen, Alternativstrecken oder Geschwindigkeitsbegrenzungen übermittelt bekommen.

Die EU-Kommission selbst lobt die Frequenzvergabe als "Beispiel für eine erfolgreiche europäische Zusammenarbeit zur Schaffung der Voraussetzungen für die Interoperabilität und grenzübergreifende Nutzung von Systemen". Dies werde die Entwicklung und Erprobung von Anwendungen für die Straßenverkehrssicherheit in der EU erleichtern.

Keine Angaben machte Brüssel dazu, welche Funkverfahren die auto- und grenzübergreifende Interoperabilität sicherstellen sollen. Offen ist, was die Reservierung von 5,9-GHz-Spektrum für Fahrzeugkommunikation durch Brüssel für Ansätze bedeutet, Car-to-Car-Communication über vorhandene UMTS-Netze zu betreiben, wie dies zurzeit in dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsprojekt Cooperative Cars (CoCar) ausprobiert wird. Diese nutzen zurzeit allerdings Frequenzen um 2 GHz.

Das Car2Car Communication Consortium, dem führende Automobil- und Autozubehörhersteller angehören, bevorzugt hingegen eine Variante des WLAN-Standards IEEE 802.11, die auf die Funkübertragung zwischen sich bewegenden Sendern und Empfängern optimiert ist. Die Nutzung eines WLAN-Verwandten verspricht geringe Stückkosten für die Hardware, worin Automanager eine wichtige Voraussetzung für die Verbreitung der Systeme in der Großserie sehen. Völlig offen ist unterdessen, wie es um den Datenschutz des Verkehrsfunks der Zukunft bestellt ist. Überlegungen von Politikern, Daten der LKW-Maut-Erhebung auch zu Fahndungszwecken zu nutzen, lassen eine lebhafte Debatte um das "intelligente Auto" unter mündigen Bürgern erwarten. (ssu)