Facebook nach dem AGB-Debakel

Zurückrudern, beschwichtigen, neu anfangen: Facebooks Mark Zuckerberg übt sich in Krisen-PR und will für die künftigen Facebook-AGB die Benutzer um Rat fragen, wie die schwierigen Rechtsprobleme geteilter Inhalte im Web zu lösen sind.

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Von
  • Herbert Braun

Im Sekundentakt treten Facebooks "Bill of Rights"-Gruppe neue Mitglieder bei.

"Auf Grundlage des Feedbacks haben wir beschlossen, zu den früheren AGB zurückzuwechseln, während wir die Themen klären, die die Leute vorgebracht haben." Mit wohlklingenden Worten gab Facebook-CEO Zuckerberg heute früh im Firmenblog bekannt, dass sich das größte soziale Netzwerk der Welt dem Zorn seiner Nutzer vorerst beugen wird. Mit einiger Verspätung hatten sie bemerkt, dass sich Facebook mit den Anfang Februar eingeführten neuen Geschäftsbedingungen unbefristete Weiterverwertungsrechte auf die von Benutzern eingestellten Inhalte genehmigt – auch wenn diese ihren Account längst gekündigt haben.

Dem Facebook-Gesinnungswechsel war tags zuvor ein Beschwichtigungs- und Erklärungsversuch vorangegangen sowie eine Abstimmung unter den Benutzern. Inzwischen haben die Facebook-Macher eine Gruppe "Facebook Bill of Rights and Responsibilities" gegründet, deren Größe explosionsartig wächst (zur Stunde haben sich 27.000 Facebook-Anwender dafür angemeldet). Im Beschreibungstext stellen die Anbieter das klar, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: "You own your information. Facebook does not."

Was so unmissverständlich klingt, ist in der Praxis ein komplexes Problem: Ein großer Teil des Reizes von sozialen Netzwerken wie Facebook besteht darin, dass die Benutzer Inhalte für ihre Freunde freigeben und zum Beispiel Fotos von ihren Kontakten auf der eigenen Seite veröffentlichen. Was soll damit passieren, wenn der Fotograf sein Profil löscht? Was passiert mit Kommentaren und Diskussionsbeiträgen in Gruppen? In den neuen, alten Facebook-AGB liest sich das: "Deinen eigenen Benutzerinhalt kannst du jederzeit von der Site entfernen. Wenn du deinen Benutzerinhalt entfernst, läuft die oben erteilte Lizenz zwar automatisch ab; du bestätigst jedoch, dass das Unternehmen archivierte Kopien deines Benutzerinhalts zurückbehalten darf." Facebooks Hauptkonkurrenten in Deutschland, StudiVZ (unter 3.3) und MySpace (unter 6.1), halten das ähnlich.

Zuckerberg vergleicht das Einstellen von Inhalten mit dem Senden einer E-Mail, die sich auch nicht nachträglich löschen lässt. Auch wenn dieser Vergleich nicht ganz aufgeht, scheint es doch so, dass Facebooks AGB-Änderung eher Dummheit als finstere Absicht war. Allerdings hätten die AGB von Anfang Februar den Dienst tatsächlich dazu berechtigt, Benutzerinhalte ungefragt zum Beispiel zu Marketingzwecken zu verwenden – falls diese AGB überhaupt rechtlich zulässig gewesen wäre, woran nach Ansicht von Experten starke Zweifel bestehen.

Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht vom Tisch. Die Rückkehr zu den alten AGB ist für Facebook nur eine vorübergehende Lösung, bis wasserdichte neue Geschäftsbedingungen vorliegen. Zuckerberg verspricht im Facebook-Blog eine "substantial revision", die in einer allgemein verständlichen Sprache geschrieben sein soll und bei der die Anwender-Meinungen der "Bill of Rights"-Gruppe Berücksichtigung finden sollen.

Solche AGB-Pannen haben bei sozialen Netzwerken eine gewisse Tradition. StudiVZ hatte sich 2007 durch die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung viel Unbill eingehandelt, Facebook selbst erlitt vor gut einem Jahr mit einem ähnlichen Projekt namens Beacon Schiffbruch. Auch mit der Löschung von Benutzerkonten taten sich StudiVZ wie Facebook in der Vergangenheit schwer.

Siehe dazu auch:

(heb)