Frankreich will Filesharing-Gesetz vorerst ohne Internetsperren umsetzen

Das Gesetz soll zunächst in einer amputierten Form in Kraft treten; die beanstandeten Regelungen zu Internetsperren ohne richterlichen Beschluss sollen vorerst außen vor bleiben. Angepasste Bestimmungen zu Internetsperren würden nachgereicht.

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Von
  • Thomas Pany

Die französische Regierung besteht darauf, das umstrittene Internetsperren-Gesetz rasch umzusetzen. Dies trotz des Urteils des Verfassungsrates, das wichtige Teile des Gesetzes kassiert hat. Wie der Nouvel Observateur heute morgen berichtet, will die Regierung das Gesetz "in den kommenden Tagen" in Kraft setzen – allerdings gekürzt um jene Passagen zur Sperrung von Internetanschlüssen, die der Conseil Constitutionnel als nicht verfassungskonform beurteilt hatte.

In dem Bericht, der sich auf eine ungenannte Quelle aus Regierungskreisen stützt, heißt es weiter, dass bei einem Treffen verantwortlicher Minister beschlossen wurde, den beanstandeten Teil des Gesetzes "sehr schnell" durch einen neuen Text zu ersetzen. Das Gesetz soll nach Wünschen der Regierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause "operabel" sein. Zitiert wird auch die Äußerung eines mit dem Gesetzentwurf befassten UMP-Politikers, Franck Riester, der "spezialisierte Richter" vorschlägt, die über jene Fälle entscheiden sollen, deren Internetanschluss wegen mehrmalig angemahnter Urheberrechtsverstöße gekappt werden soll.

Der Verfassungsrat hatte am Mittwoch verfügt, dass die vom Hadopi-Gesetz vorgesehene Sperre nur durch einen richterlichen Beschluss mit der Kommunikationsfreiheit zu vereinbaren sei, die in der Menschenrechtserklärung von 1789 verankert sei. Das Gesetz hatte in der vorliegenden Form dazu eine Behörde, die "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet (Hadopi)", bestimmt.

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