Gericht: Mininova muss illegale Torrents löschen [Update]

Ein niederländisches Gericht hat die Betreiber des Torrent-Trackers Mininova angewiesen, sämtliche auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisende Torrents innerhalb der nächsten 3 Monate zu löschen. Ansonsten droht ein Millionenbußgeld.

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Ein niederländisches Bezirksgericht hat die Betreiber der Filesharing-Website Mininova angewiesen, innerhalb von drei Monaten sämtliche auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisende Torrents zu entfernen. Andernfalls droht dem Anbieter ein Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro. Das Gericht (Rechtbank Utrecht) entschied in dem Zivilverfahren zugunsten der Rechteinhaber-Organisation BREIN. Die Vertreter der Unterhaltungsindustrie hatten argumentiert, Mininova unternehme nicht genug zum Schutz der Rechteinhaber.

Dem konnte das Gericht folgen. Mininova ermögliche seinen Nutzern, urheberrechtlich geschütztes Material zu verbreiten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Anbieter ermögliche damit Rechtsverletzungen seiner Nutzer und profitiere davon. Die von Mininova bisher ergriffenen Maßnahmen, einzelne Torrents auf Hinweis zu löschen, seien nicht ausreichend. Den Einwand der Beklagten, es sei unmöglich, sämtliche Torrents mit Verweisen auf geschütztes Material zu filtern, ließ das Gericht nicht gelten.

Auf Hinweis hat Mininova bisher Torrents mit urheberrechtlich geschützten Inhalten gelöscht. Wird etwa ein Torrent zu einem geschützten Film nach Löschung wieder eingestellt, muss der Rechteinhaber die Löschung auch erneut einfordern. Daher hält das Gericht dieses Verfahren für nicht geeignet, Inhalte dauerhaft von der Plattform zu entfernen. Die von Mininova inzwischen in Zusammenarbeit mit der US-Filmindustrie getestete Software zur Filterung geschützter Werke hatte offenbar keine Auswirkung auf den Ausgang des Verfahrens. Mininova erwägt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Dafür hat der niederländische Torrent-Tracker nun drei Monate Zeit.

Update: Das Gericht habe den Forderungen der Rechteinhaber nicht in allen Punkten entsprochen, betont Mininova in einer Stellungnahme zu dem Urteil. Insbesondere habe die Kammer entschieden, dass Mininova nicht selbst Urheberrechte und verwandte Rechte verletze. Zudem habe das Gericht nicht berücksichtigt, dass Mininova für Brein und andere Rechteinhaberorganisationen eine Filtertechnik entwickelt habe. "Wir sind offensichtlich nicht glücklich mit dem Urteil", kommentiert Mitgründer Erik Dubbelboer. "Wir überlegen eine Berufung gegen das Urteil". Nun gelte es, das Urteil zu genau zu prüfen. (vbr)