German Privacy Foundation speichert nicht auf Vorrat
Trotz der vom Telekommunikationsgesetz geforderten Vorratsdatenspeicherung will der gemeinnĂĽtzige Verein German Privacy Foundation die Verbindungsdaten zu seinen TOR-Anonymisierungsserver nicht aufzeichnen.
Der Verein German Privacy Foundation e.V. (GPF) wird fĂĽr die von ihm betriebenen TOR-Server auch nach dem 1. Januar 2009 keine Verbindungsdaten speichern. Das gab der Verein am Donnerstag in Berlin bekannt. Die Entscheidung begrĂĽndet die GPF mit den Ergebnissen eines Gutachtens einer internationalen Wirtschaftskanzlei, das der Verein in Auftrag gegeben hatte.
Ab Januar 2009 verlangt das Telekommunikationsgesetzes (TKG) von allen Diensteanbietern eine Aufzeichnung der Verbindungsdaten, in diesem Falle also der IP-Adresse. Nach Angaben des Rechtsanwalts des Vereins fallen die von der GPF betriebenen Anonymisierungsserver (TOR-Exitnodes) nicht unter diese Definition, da sie sich auf entgeltpflichtige Dienste bezieht. Eine TOR-Exitnode lasse sich auch in Zukunft nicht als kostenpflichtiger Dienst betreiben.
Die von Paragraf 113a (Absatz 6) TKG geforderte Aufzeichnung der ursprünglichen und der geänderten IP-Adresse sei bei TOR nicht aussagekräftig und unverhältnismäßig. Zudem sei dieser auf Anonymisierungsdienste abzielende Ansatz verfassungsrechtlich sehr umstritten, handwerklich missraten und schieße über die von der EU gesetzten Vorgaben hinaus. (rek)