In Großbritannien beginnt heute die einjährige Vorratsdatenspeicherung

Die britische Regierung wird von der EU-Kommission beschuldigt, weite Teile der EU-Richtlinie zum Datenschutz nicht angemessen umgesetzt zu haben.

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Von
  • Florian Rötzer

Heute tritt in Großbritannien die Vorratsdatenspeicherung in Kraft, mit der die EU-Richtlinie umgesetzt wird. Alle Telekommunikationsanbieter müssen nach dem Gesetz nun Verbindungs- und Standortdaten von Telefongesprächen ein Jahr lange speichern und die Daten an 700 staatliche Behörden und Organisationen weitergeben.

Noch sind die Internetprovider von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, die britische Regierung beabsichtigt allerdings, auch das Internet einzubeziehen. Ein Sprecher des britischen Innenministeriums rechtfertigte erneut die Maßnahme und erklärte, dass man nicht den Inhalt von Telefongesprächen oder SMS-Botschaften lese, sondern nur festhalte, wer wo mit wem wie lange telefoniert hat. "Wir dringen nicht in die Privatsphäre der Menschen ein", vielmehr sei diese Maßnahme ein "Bestandteil der schwierigen Balance zwischen dem Schutz der Menschen vor Terrorismus und schwerem Verbrechen und der Wahrung der Menschenrechte". Der Sprecher der Liberaldemokraten, Nick Clegg, wirft der Regierung vor, damit erneut die staatliche Überwachung "ohne ausreichende öffentliche und parlamentarische Debatte" erweitert zu haben.

Die Europäische Kommission droht allerdings der britischen Regierung mit rechtlichen Schritten, weil diese die EU-Datenschutzgesetze im britischen Datenschutzgesetz nicht ausreichend umgesetzt hat. Das ist nach der EU-Kommission bei 11 der Artikel der EU-Richtlinie der Fall, das heißt bei etwa einem Drittel der Richtlinie. Dabei geht es unter anderem um die Definition persönlicher Daten, um deren Verarbeitung, die Benachrichtigung der Betroffenen oder die Weitergabe von Daten in Länder außerhalb der EU.

Die britische Regierung weist die Vorwürfe allerdings zurück, weigerte sich aber auch, die in Briefen geäußerte Kritik dem Parlament vorzulegen. Bekannt wurde die umfangreiche Kritik durch eine Anfrage von Chris Pounder vom Informationsdienst Out-Law.com des Anwaltsbüros Pinsent Masons nach dem Informationsfreiheitsgesetz. (fr)