Indien: Suchmaschinenbetreiber müssen Werbung für vorgeburtliche Geschlechtswahl entfernen

In Indien, wo den Angaben zufolge jährlich 900.000 weibliche Föten abgetrieben werden, weil Jungen einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft genießen, sind Maßnahmen der pränatalen Geschlechtswahl nach dem Gesetz verboten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 137 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Supreme Court, das Oberste Bundesgericht Indiens, hat die Suchmaschinenbetreiber Google, Yahoo und Microsoft aufgefordert, künftig keine Anzeigen mehr für Produkte und Techniken zu schalten, die eine vorgeburtliche Geschlechtswahl bewerben. In Indien, wo den Angaben zufolge jährlich 900.000 weibliche Föten abgetrieben werden, weil Jungen einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft genießen, sind Maßnahmen der pränatalen Geschlechtswahl nach dem 1994 verabschiedeten "Pre-Conception and Pre-Natal Diagnostic Techniques (Prohibition of Sex Selection) Act" (PNDT Act) verboten.

Laut New York Times schalten die betroffenen Firmen diese Anzeigen aber dennoch, um Kunden auf dem indischen Markt zu erreichen. Google wird mit den Worten zitiert, dass das Unternehmen bislang noch keine entsprechende "Bitte" des Supreme Court erhalten habe. Aber man nehme lokale Bestimmungen sehr ernst und werde die Bitte sehr sorgfältig prüfen. "Wir überprüfen unsere Richtlinien regelmäßig und ändern diese gegebenenfalls, um sie aktuell und effektiv zu halten", heißt es bei Google. "Diese Unternehmen verdienen Geld, indem sie indisches Recht brechen", verdeutlicht hingegen Sabu Mathew George, der die Klage auf den Weg gebracht hatte. (pmz)